Bundesrat beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung

bpa begrüßt die Harmonisierung, kritisiert aber mangelnde Setzung von notwendigen Akzenten im Kontext von Personalsicherung und Versorgungssicherheit

Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat das "Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze (PflFAssG)" beschlossen. Zuvor hatte bereits der Deutsche Bundestag zugestimmt.

Mit dem PflFAssG wird ein einheitliches bundesweites Berufsbild für Pflegefachassistentinnen und -assistenten geschaffen. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Die neue Ausbildung ersetzt die bislang 27 unterschiedlichen Landesregelungen und legt gemeinsame Standards für die Ausbildung in der Pflege fest.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt damit eine generalistisch angelegte Ausbildung, die alle Versorgungsbereiche – stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege und stationäre Akutpflege – umfasst.

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 18 Monate in Vollzeit, Teilzeitmodelle und Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung sind möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss, wobei auch Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Abschluss zugelassen werden können, wenn eine positive Eignungsprognose der Pflegeschule vorliegt. Neu ist außerdem eine verbindliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. 

Auch im Bereich der Anerkennung internationaler Berufsabschlüsse sieht das Gesetz eine Neuerung vor. Künftig soll es – neben der seit 2023 bestehenden Verzichtsmöglichkeit auf die Gleichwertigkeitsprüfung – für internationale Pflegefachkräfte auf Antrag möglich sein, prüfen zu lassen, ob sie die Anforderungen des Pflegefachassistenzgesetzes bereits vorab erfüllen. So können sie während der fachlichen Überprüfung ihrer Qualifikation zur Pflegefachperson bereits die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistenzperson“ führen und entsprechend eingesetzt werden

Der bpa begrüßt die Harmonisierung der bisher landesrechtlich geregelten Ausbildungen grundsätzlich. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass der Gesetzgeber erneut die Chance verpasst hat, die notwendigen Akzente im Kontext von Personalsicherung und Versorgungssicherheit zu setzen. 

Ein Gesetz auf Basis bereits jetzt nachweislich limitierter Ressourcen verschärft die Ausbildungssituation weiter. Der bpa kritisiert, dass die gleichen Rahmenbedingungen wie bei der dreijährigen Ausbildung – insbesondere bei Praxisanleitung, Lehrkräftequalifikation und Lehrer-Schüler-Verhältnis – gelten sollen, ohne zusätzliche personelle Kapazitäten bereitzustellen. Damit droht die neue Pflegefachassistenzausbildung zur Konkurrenzausbildung der Pflegefachausbildung zu werden.

bpa erfolgreich in zentralen Punkten

Trotz der kritischen Gesamtbewertung konnte der bpa wichtige Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren erreichen:

  • Verhinderung einer 24-monatigen Ausbildungsdauer

  • Erweiterte Zugangsmöglichkeiten, auch ohne formalen Schulabschluss

  • Berücksichtigung und Verkürzung einschlägiger Berufs- bzw. Ausbildungszeiten zur Verkürzung der Ausbildung
     

👉  Das Gesetz tritt zum überwiegenden Teil am 1. Januar 2027 in Kraft.