Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig, aber neue Versorgungsangebote entstehen nicht mehr und bestehende Versorgungsstrukturen verschwinden. Die Angst, im Alter nicht mehr pflegerisch versorgt zu werden oder sich diese Hilfe nicht leisten zu können, ist angesichts steigender Eigenanteile nicht nur unter jungen Menschen allgegenwärtig.
Deutschland braucht mehr Pflegeeinrichtungen mit vielfältigen Versorgungsangeboten, damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder die Versorgung finden, die sie brauchen. Das bewährte System der Pflegeversicherung muss gleichzeitig wieder mit genügend finanziellen Mitteln ausgestattet und von Fehlbelastungen befreit werden.
Die nächste Bundesregierung muss Deutschland deshalb ein Maßnahmenpaket Pflege verordnen:
- Pflegeversicherung wieder leistungsfähig ausgestalten
- Pflegekräfte im In- und Ausland gewinnen
- Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich absichern und von Bürokratie entlasten
1. Pflegeversicherung wieder leistungsfähig ausgestalten
Die Pflegeversicherung läuft nicht mehr rund und muss leistungsfähig ausgestaltet werden. Sie muss wieder in die Lage versetzt werden, den Pflegebedürftigen die Leistungen anzubieten, die sie benötigen. Dazu muss sie von versicherungsfremden Belastungen befreit werden und diese Kosten müssen durch die Stellen finanziert werden, die dafür systemgetreu zuständig sind:
• medizinische Behandlungspflege im Pflegeheim: Übernahme durch die Krankenkassen
• soziale Absicherung der Pflegepersonen (u. a. Rentenpunkte für pflegende Angehörige): Übernahme aus Steuermitteln
• Förderbeträge u. a. für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Übernahme aus Steuermitteln
• Kosten für die Pflegeausbildung: Übernahme aus Steuermitteln
Dadurch würden die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sinken und die Pflegeversicherung hätte Mittel für dringend notwendige Leistungsanpassungen: Eine Anhebung aller Sachleistungsbeträge, die die starke Kostenentwicklung der zurückliegenden Jahre angemessen abbildet, sowie eine regelgebundene jährliche Dynamisierung, sind notwendig. Darüber hinaus müssen die Leistungsbeträge insbesondere für die Tagespflege, ambulant betreute Wohngemeinschaften, die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege spürbar angehoben werden, da sie maßgeblich zur Entlastung der pflegenden An- und Zugehörigen beitragen. eine anschließende jährliche Dynamisierung notwendig.
2. Pflegekräfte im In- und Ausland gewinnen
Immer mehr Pflegebedürftige benötigen immer mehr Pflegekräfte. Da das Beschäftigungswachstum in der Pflege inzwischen ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen wird, ist es umso wichtiger, Pflegefachkräfte aus dem außereuropäischen Ausland, die eine dreijährige Ausbildung oder ein dreijähriges Studium erfolgreich absolviert haben und ausreichend Deutsch sprechen, automatisch als Pflegefachkräfte anzuerkennen (Kompetenzvermutung). Momentan dürfen sie nur als Hilfskräfte arbeiten. Damit würde es auf einen Schlag viele tausend zusätzliche Pflegefachkräfte geben, die mehr Pflegebedürftige versorgen könnten.
Gleichzeitig müssen auch alle inländischen Potentiale gehoben werden. Die generalistische Pflegeausbildung hat die Erwartungen nicht erfüllt. Eine parallele Wiedereinführung der eigenständigen Altenpflegeausbildung sollte daher ernsthaft in Betracht gezogen werden. Bei der Einführung einer bundesweit einheitlichen Assistenzausbildung muss der Aspekt der Versorgungssicherheit im Vordergrund stehen: Mit einer einjährigen Ausbildung können Assistenzkräfte in einer notwendigen Anzahl, qualitätsgesichert und schnell in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen.
3. Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich absichern und von Bürokratie entlasten
Wer für einen Angehörigen einen Platz im Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst sucht, hat es inzwischen schwer. Die Ursachen dafür sind neben dem Personalmangel auch die Rahmenbedingungen. Bürokratie, mangelnde Digitalisierung und verzögerte Zahlungen insbesondere der Sozialhilfeträger sowie aufwendige und langwierige Vergütungsverhandlungen mit zum Teil unzureichender Refinanzierung gefährden zunehmend die wirtschaftliche Existenz von Pflegeeinrichtungen. Mit konkreten Maßnahmen muss den Pflegeeinrichtungen der Rücken gestärkt werden, damit sie sich besser auf das Wesentliche konzentrieren können: Die gute Versorgung von möglichst vielen pflegebedürftigen Menschen.
- Beschleunigung, Entbürokratisierung und Vereinfachung der Pflegesatzverhandlungen zwischen Kostenträgern und Pflegeeinrichtungen durch Anpassung von Fristen, kollektiven Verhandlungslösungen und Erweiterung der Kompetenzen der Pflegesatzkommissionen
- Berücksichtigung von Wagnis und Gewinn; insbesondere muss gesetzlich klargestellt werden, dass eine gute und wirtschaftlich angemessene Bezahlung der Arbeitnehmenden nicht über den externen Vergleich die Möglichkeit beschneiden darf, eine angemessene Vergütung des Unternehmerrisikos zu erzielen.
- Abbau des Bürokratismus im Rahmen der Tariftreueregelung. Das politische Ziel – höhere Löhne in der Pflege – wurde erreicht. Jetzt quält diese Vorschrift alle Beteiligten nur noch mit einem Übermaß an Bürokratie und bindet enorme Ressourcen.
- Regulierung von Leiharbeit in der Pflege
- Mehr Digitalisierung in der Pflege wagen und die Refinanzierung absichern
- Entbürokratisierung durch Abschaffung doppelter Regelungen (beispielsweise bei der Hygiene, die durch Bundesrecht und Landesrecht bestimmt wird, und bei Doppelprüfungen)
- Sozialhilfeträger müssen dazu verpflichtet werden, pflegerische Leistungen in einem angemessenen Zeitrahmen zu vergüten. Monatelange Verzögerungen in den Behörden dürfen nicht zu Lasten der Pflegeeinrichtungen gehen.
- Die theoretische Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildungen in der Pflege müssen vollständig online durchführbar sein (Videopräsenzlehre). Das spart Fahrt- und Lebenszeit, stärkt die Work-Life-Balance und sichert insbesondere in strukturschwachen Gegenden die Bereitschaft zur Qualifizierung. Vor allem werden Zeitpotentiale für die direkte pflegerische Versorgung geschaffen!
- Die zum 1. Juli 2025 gesetzlich vorgesehene Zusammenfassung der Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag muss rückgängig gemacht werden.
- Um bei knapper Personalsituation möglichst viele (auch schwerstpflegebedürftige) Menschen qualitätsgesichert versorgen zu können, muss der Personaleinsatz in Pflegeeinrichtungen flexibilisiert werden.
Unsere Forderungen können Sie sich hier als PDF herunterladen: