Als der Betreiber einer Mitgliedseinrichtung der zuständigen Sozialbehörde symbolisch den Koffer eines Bewohners ins Büro stellte, waren nicht nur die Medien hellwach, sondern die Behörde plötzlich auch gesprächsbereit. Kurzfristig konnten einige Anträge von Bewohnerinnen und Bewohnern des Heimes zur „Hilfe zur Pflege“ bearbeitet werden. Nachdem Report Mainz in der ARD einige Zeit zuvor über die extrem langen Bearbeitungszeiten bei einigen Berliner Bezirksämtern berichtet hatte, zeigten sich die Verantwortlichen problembewusst, aber letztlich ratlos. Bearbeitet werde ein Antrag vor allem, wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder Ähnliches drohe. Wer das Glück hat, seine Einrichtung in einer reichen und damit personalstarken Kommune (oder einen kurzen Draht zur Verwaltung) zu haben, kommt noch gut durch. Die übrigen rechnen die Außenstände im Bereich der „Hilfe zur Pflege“ nur noch in Zehntausenderschritten.
Die Bandbreite ist groß, einzelne Betreiber berichten von offenen Rechnungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro, bei anderen sieht es entspannter aus. Die hochgerechnete Gesamtsumme aber macht sprachlos: Auf fast eine halbe Milliarde Euro haben sich die Zahlungsrückstände der Sozialhilfebehörden allein gegenüber den vollstationären Pflegeeinrichtungen nach bpa-Berechnungen summiert. Eine Fünf mit sechs Nullen (erschreckend schön zu sehen auf unserem Titelblatt, bpa-Magazin 4/2025).
Fast eine halbe Milliarde, die den Einrichtungen nicht überwiesen wird und als Liquidität fehlen, weil Kommunen ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen und Prüfungen offensichtlich viel zu langwierig sind. Diese enorme Summe müssen die Einrichtungen also vorfinanzieren, ohne konkret zu wissen, wann sie mit den ihnen zustehenden Zahlungen rechnen können – und ohne für die monate- bis jahrelangen Verzögerungen in irgendeiner Form finanziell entschädigt zu werden.
Das ist ein heute schon existenzbedrohendes Problem - und es wird größer.
In fast schon sympathischer Hilflosigkeit wandte sich der Sozialdezernent einer ostwestfälischen Gebietskörperschaft vor einigen Wochen mit einem Schreiben an die Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich. Fast die Hälfte seiner Mitarbeitenden verließen derzeit das Team, Anträge zur Hilfe zur Pflege könnten deshalb bis auf Weiteres nicht fristgerecht zeitnah bearbeitet und Zahlungen nicht geleistet werden. Es werde mit Hochdruck trotzdem an Verbesserungen gearbeitet. Einstweilen sollten die Einrichtungen aber von Nachfragen absehen und bitte ihre Bewohnerinnen und Bewohner informieren.
Bei allem Verständnis für die Situation der Kommunen: Das geht so nicht. Den Verantwortlichen ist offenbar nicht klar, was die langen Prüfvorgänge und die späten Zahlungen anrichten. Das sind existenzbedrohende Zustände, die längst die pflegerische Versorgungslandschaft nachhaltig in Gefahr bringen.
Da sind aber auch Pflegebedürftige und Angehörige, die Sorge haben, ob die Versorgung in der Einrichtung nachhaltig sichergestellt ist, wenn sich die unbezahlten Rechnungen stapeln.
In der ambulanten Pflege kommt die schwierige gesetzliche Lage hinzu, dass die Einrichtungen Ansprüche verlieren, wenn ein Kunde vor der Entscheidung der Behörde verstirbt. Hier will der Gesetzgeber bereits seit Langem Abhilfe schaffen, bis dato hat er jedoch nicht geliefert! (Siehe dazu auch einen vertiefenden Text auf Seite 13 f., bpa-Magazin 4/2025).
Unzuverlässige Kommunen erschüttern Vertrauen
Laut dem eGovernment Monitor 2025 vertrauen nur noch 33 Prozent der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates. Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der öffentliche Dienst innerhalb verlässlicher Fristen und Rahmenbedingungen handelt. Beides ist bei der Hilfe zur Pflege nicht mehr flächendeckend gegeben.
Bei einem Thema, das für die betroffenen Familien existenziell ist, erfahren sie also Unsicherheit und Hilflosigkeit. Das schadet unserer Demokratie.
Zahlungsausfälle der Kommunen als eines der zentralen Probleme
Die Bedrohung für die pflegerische Versorgung wird größer. Nicht alle sind betroffen, aber viele Einrichtungen empfinden die hohen Zahlungsrückstände als eine der Hauptbedrohungen für ihre wirtschaftliche Stabilität – mit Auswirkungen auf alle anderen operativen Bereiche. Wer auf hunderttausende Euro seines Sozialamtes wartet, der kann auch nicht in nachhaltige Gewinnung internationaler Pflegekräfte oder in die Umsetzung von weiteren Hitzeschutzmaßnahmen investieren.
Betroffen sind die kleinen und mittelständischen Einrichtungen in besonderem Maße. Sie können die Belastungen weniger gut abfedern, greifen auf Rücklagen zu oder hoffen auf geduldige Zulieferer, wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Andere Anbieter sehen sich gezwungen, Kredite aufzunehmen oder gar die Versorgung einzuschränken, was letztlich die pflegebedürftigen Menschen trifft. Die sichere Versorgung mit Pflege ist in Gefahr, wenn die Finanzierung der Anbieter dauerhaft leidet.

Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer
Gleichzeitig steigt mit den in die Höhe schießenden Eigenanteilen vielerorts die Zahl der Pflegebedürftigen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Damit wachsen die Antragsberge auf den überlasteten Schreibtischen der kommunalen Mitarbeitenden ebenso wie die Außenstände der Einrichtungen. Ein Teufelskreis.
Das oben zitierte Schreiben ist ein aus Behördensicht verständlicher Hilferuf. Denn auch aufseiten der Sozialhilfebehörden gibt es massive Herausforderungen. Die Bearbeitung von Anträgen ist oft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben komplex, die Personalsituation angespannt und die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe vielerorts noch nicht annähernd auf dem wünschenswerten Stand.
Aber ausgerechnet die Pflegeeinrichtungen, die in den vergangenen Jahren unter allen Drucksituationen die Versorgung vorbildlich aufrechterhalten haben, die unter beispiellosem Personalmangel leiden und trotzdem die ihnen anvertrauten Menschen nicht im Stich lassen, sollen dafür Verständnis haben und – noch schlimmer – die Misere der Behörden ausbaden und bezahlen? Das ist nicht akzeptabel! Die Versorgung von Pflegebedürftigen darf nicht von administrativen Schwierigkeiten abhängen.
Gesetzgeber bisher auf einem Irrweg
Die Brisanz der Situation ist im politischen Raum nicht erkannt. Die große Bund-Länder-AG zur Zukunft der Pflege hat zwar zaghaft das Problem aufgegriffen, will aber zunächst bis Ende nächsten Jahres prüfen. Prüfen! Ja, was denn? Ob es Probleme gibt? Ja, die gibt es und zwar zunehmend! Ist das Problem massiv und bedroht es die Versorgung? Ja. Kann es gelöst werden? Ja. Damit ist die Prüfung eigentlich abgeschlossen, jetzt bitte Lösungen umsetzen.
Stattdessen flammt immer wieder die Idee einer aktiveren kommunalen Planungstätigkeit und kommunalen Steuerung in der Pflege auf. Ausgerechnet die Kommunen, die es aufgrund personeller Überlastung, ineffizienter Abläufe und schlechter technischer Ausstattung viele monatelang nicht schaffen, Anträge zu bearbeiten, sollen nun den dringend notwendigen Ausbau der pflegerischen Versorgungslandschaft gestalten? Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, durch eine aktive kommunale Altenhilfe entscheidend zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen und zur Prävention von Pflegebedürftigkeit beizutragen. Solange diese zentrale Aufgabe nicht annährend ausreichend erfüllt wird, fehlt jedwede Grundlage für Diskussionen über neue kommunale Zuständigkeitsdebatten.
Vor Ort müssen alle zusammenarbeiten, wenn es darum geht, die passenden pflegerischen Angebote für eine Region zu etablieren – das ist klar. Eine Planungshoheit mit Steuerungskompetenzen der Kommune aber führt uns zurück in Stagnation und Mangelwirtschaft. Und immer schwingt die Zwickmühle der Kommunen mit, dass sie mit neuen (vollstationären) Versorgungsangeboten auch den Antragsstapel auf den Tischen der Sachbearbeiter für die Hilfe zur Pflege wachsen lassen. Und die finanziellen Belastungen in den Kommunen ansteigen! Das ist eine gefährliche Nähe widerstreitender Interessen.
Lösungen jetzt: Verbindliche Fristen, Abschlagszahlungen, Verzugszinsen
Die Probleme bei der Hilfe zur Pflege mit langen Bearbeitungszeiten und Zahlungsverzügen müssen jetzt gelöst werden, um der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen noch gerecht werden zu können. Denn unter der aktuellen massiven Belastung durch ausbleibende Zahlungen können die Pflegeeinrichtungen nicht die notwendigen neuen Versorgungsangebote schaffen, die spätestens die pflegebedürftigen Babyboomer benötigen. Aktuelle Berechnungen sehen die Notwendigkeit, dass jährlich 17.000 neue vollstationäre Plätze geschaffen werden, um diesen Bedarf zu decken.
Der bpa hat deshalb konkrete Forderungen an die Sozialhilfebehörden und die Politik formuliert:
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Ein zukunftsfestes und solidarisches Pflegesystem braucht verlässliche und transparente Prozesse und eine faire Lastenverteilung. Probleme der Kommunen dürfen nicht zulasten der Pflegeeinrichtungen und letztlich der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gehen. Alle Verwaltungsebenen, vom Bund über die Länder bis zu den Städten und Kreisen müssen jetzt konkret daran arbeiten, die Außenstände bei der Hilfe zur Pflege zu reduzieren und mittelfristig komplett zu beheben. Nur dann können auch wieder neue Versorgungsangebote entstehen – und bestehende bleiben gesichert.
Übrigens: Ausgerechnet die oben erwähnte ostwestfälische Kommune scheint aus der eigenen Überforderung die richtigen Schlüsse zu ziehen. Hier wurden den Pflegeeinrichtungen inzwischen zumindest einzelne Abschlagszahlungen angeboten, um die Probleme der Kommune nicht weiter komplett auf dem Rücken der Pflege abzulagern. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Angebot in der Praxis darstellt – und ob das ein Vorbild für alle anderen Kreise und Kommunen in Deutschland wird.
Autor: bpa-Hauptgeschäftsführer Norbert Grote. Dieser Beitrag erschien im bpa.Magazin 04/2025
