Bei einem Treffen mit dem neuen Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Ende Dezember 2024 konnte der bpa sich zu Fragen der Fach- und Arbeitskräftesicherung austauschen. Dr. Rainer Hutka nahm sich dafür viel Zeit und machte deutlich, stets offen für weiterführende Gespräche zu sein und dass er sich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit dem bpa freue.
Der Landesvorsitzende Kai Kasri und Landesgeschäftsstellenleiter Joachim Görtz übergaben dem Amtschef im Anschluss zu den wesentlichen Punkten des Gesprächs weiterführende Informationen sowie eine Zusammenfassung mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Ausbildung – Verringerung der Abbrecherquote
Noch immer brechen zu viele Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung in der Pflege ab, so auch in Bayern. Während es hierfür gleich mehrere Erklärungsansätze gibt – etwa aus Sicht des bpa die Rahmenbedingungen in der generalistischen Ausbildung – war man sich doch einig, dass eine Quote von weit über 20 Prozent, die auch in der Zukunft zu erwarten sei, deutlich verringert werden müsse. Hierzu gibt es bereits erste Ansätze, wie das Bayernprojekt „Mentoren für Pflege“ beim Landesamt für Pflege. In persönlichen Gesprächen und interaktiven Workshops vermitteln Experten Auszubildenden und Praxisanleitungen Kompetenzen, beispielsweise zum Umgang mit Gewalt, zum Spannungsverhältnis zwischen Nähe und Distanz oder auch zur Stärkung des Selbstmanagements. Der bpa machte deutlich, dass weitere Kompetenzfelder, etwa der Sozialarbeit, in dieses Angebot einbezogen werden sollten und sicherte zu, sich hierzu zeitnah an das Ministerium zu wenden.
Zuwanderung – Verfahrensbeschleunigung
Mit der „Fast Lane“ speziell und nur für Pflegefachkräfte wurde in Bayern Mitte 2023 eine Zentralisierung und Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beim Landesamt für Pflege eingeführt. Innerhalb von einem Jahr wurden etwa 6.000 Anträge gestellt und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 30 Tagen ab Vollständigkeit bis zur Verbscheidung ermittelt. Derzeit ist in weit über 400 Fällen das Anerkennungsverfahren komplett abgeschlossen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson wurde erteilt. Das Verfahren selbst ist äußerst niederschwellig, der Anpassungsumfang mittlerweile für alle Herkunftsländer geclustert – geringer, mittlerer und hoher Anpassungsaufwand (240, 440 und 640 Stunden). Aktuell sind über 5.000 Feststellungsbescheide dazu ergangen. Wichtige Zielländer befinden sich dabei unter den Top Five: Angeführt von Indien folgen die Länder Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Philippinen und Kosovo. Das sind auch im Vergleich mit den aktuellen Deutschlanddaten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sehenswerte Arbeitsergebnisse der neu eingeführten „Fast Lane“.
Seit Januar 2025 liegt die Anerkennung der ausländischen Pflegehilfskräfte ebenfalls in der Zuständigkeit des Landesamts für Pflege. Der bpa sprach sich dafür aus, ein bereits hoffnungsvolles Projekt mit den Heimerer-Schulen in Pristina, der Hauptstadt des Kosovo, auszubauen und dafür weitere Zielländer in den Blick zu nehmen. In dem Projekt ist es in Zusammenarbeit mit dem bpa und weiterer Partner wie dem Landesamt für Pflege möglich, den Anpassungsauf wand zur Fachkraftanerkennung bereits im Herkunftsland zu absolvieren und folglich bereits als Fachkraft einzureisen und sofort in die Tätigkeit einsteigen zu können.
Betriebliche Fort- und Weiterbildung – Lebensunterhalt bei Ausbildung absichern
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert aufgrund der Fachkräftesituation in der Pflege und der gesellschaftlichen Bedeutung seit vielen Jahren die berufliche Weiterbildung in der Pflege. Die in diesem Fall vom Träger zu zahlende Ausbildungsvergütung wird über den Ausbildungsfonds im Rahmen eines Umlageverfahrens abgesichert. Offen bleiben jedoch Beträge zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts, gemessen an der Bezahlung in der bisherigen Beschäftigung. Hierfür besteht auf Antrag die Möglichkeit der Zahlung eines Arbeitsentgeltzuschusses an den Träger durch die BA, worüber diese Gehaltslücke ausgeglichen werden kann.
Der bpa hat hier schon vor einigen Jahren mit der Regionaldirektion für Arbeit Bayern (RD) vereinbart, entsprechende Empfehlungen an die einzelnen Arbeitsagenturen auszugeben, im Rahmen ihres Ermessens grundsätzlich von einem Ausgleich in Höhe von 100 Prozent bei der Festlegung des Arbeitsentgeltzuschusses auszugehen. Der bpa sprach sich gegenüber dem Amtschef dafür aus, diese Gespräche mit der RD noch einmal gemeinsam aufzugreifen. Im Übrigen machte der bpa darauf aufmerksam, dass auch ein Quereinstieg aus anderen Berufsfeldern in die Überlegungen zur Arbeitskräftesicherung und Umschulungsförderung einbezogen werden müsse.
Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen
Bereits in den nächsten zehn Jahren müssen in fast jedem Bundesland 20 Prozent des Personals in der Pflege ersetzt werden, in Bayern scheiden bereit im Jahr 2029 mehr Personen aus dem Beruf aus als eintreten. Erschwert wird dieser Befund noch dadurch, dass sich der Krankenstand in der Pflege auf Rekordniveau befindet. Diverse Untersuchungen belegen Krankenstände in der Altenpflege von bis zu 35 Arbeitsunfähigkeitstagen pro Kopf und Jahr, gut 15 Tage mehr als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Gründe dafür gibt es nachvollziehbar viele, gute Ansätze zur Verringerung der Abwesenheitszeiten aber auch.
Der bpa bietet schon seit einigen Jahren im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) Lösungen an, die sich sowohl an das persönliche Gesundheitsverhalten der Person richten als auch an das Unternehmen selbst. Im Vordergrund stehen dabei eine nachhaltige Arbeitsorganisation und die stetige Verbesserung der betrieblichen Prozesse. Zwischenzeitlich mehren sich die Hinweise, dass beispielsweise ein systematisches Ausfallmanagement bzw. ein verlässlicher Dienstplan erhebliche Auswirkungen auf das Krankheitsgeschehen hat und die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden dadurch signifikant steigt.
Auch der Ausbaugrad der Digitalisierung in Pflegeunternehmen steht in engem Zusammenhang mit der Reduzierung von Fehlzeiten, nach aktueller Studienlage um bis zu 20 Prozent. Und schließlich scheint ein sogenanntes psychosoziales Sicherheitsklima für die Pflegekräfte äußert bedeutsam zu sein bei der Frage der Wechselbereitschaft oder der Bereitschaft, aus dem Beruf auszuscheiden. Studien legen nahe, dass es in diesem Feld eine neue Kenngröße im BGM gibt.
Kurzum, der bpa konnte in dem Gespräch mit Dr. Hutka deutlich machen, dass diverse Anstrengungen im BGM dazu beitragen können, die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte zu erhöhen und auch mit Bedeutung für Bayern das Pflegepotenzial signifikant steigern zu können. Auch hier verblieb man, eng im Austausch zu bleiben.