Pauschale Vergütungskürzungen sind vom Tisch

bpa kontert undifferenzierte und unausgegorene Ideen des LWV mit konstruktiven Lösungsvorschlägen

Zurzeit rumort es in der Eingliederungshilfe in Hessen heftig. Aufgrund der weiterhin stetig zunehmenden Kosten ist die Haushaltslage des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen sehr angespannt. Die Koalition innerhalb der Verbandsversammlung ist u.a. aus diesem Grund zum Ende letzten Jahres geplatzt und die neue Landesdirektorin Susanne Simmler steht bereits unter großem Druck, den Haushalt zu konsolidieren. So weit, so verständlich.

Dazu brachte die Landesdirektorin einen Zukunftssicherungsbeitrag der Leistungserbringer ins Gespräch. Hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts anderes als die Idee einer landesweiten Absenkung der Vergütung für die kommenden zwei Haushaltsjahre (umsatzbezogenes abgesenktes Trägerbudget mit bis zu minus 5 Prozent). Dabei verkennt der LWV die Tatsache, dass für die Kostensteigerung innerhalb der Eingliederungshilfe andere Faktoren maßgeblich sind, wie etwa die allgemeine Personal- und Sachkostenentwicklung, der weitere Fallanstieg und die Zunahme der sogenannten kostenintensiven Fälle, die von den Leistungserbringern nicht gesteuert werden können und auch die Kosten bei ihnen weiterhin steigen lassen.

Dabei ist es nicht unbeachtlich, dass die kommunale Familie auf der einen Seite über ihre prekäre finanzielle Lage klagt, auf der anderen Seite jüngst erst einen Tarifabschluss vereinbart hat, der eine durchschnittliche Gehaltskostensteigerung von 7,72 Prozent bis Ende 2027 vorsieht. Nun ist der Abschluss der Tarifpartner selbst nicht zu kritisieren, die Kommunen müssen aber selbstverständlich für die finanziellen Auswirkungen Verantwortung übernehmen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Leistungserbringer mit immer höheren Anforderungen von unterschiedlichster Seite konfrontiert werden, die immer höheren Aufwand produzieren. Sei es durch die Aufsichtsbehörden, bauliche Anforderungen, Berichtspflichten, Datenschutz etc. pp. Am Ende des Tages darf sich dann niemand wundern, dass die Leistungen auch ihren berechtigten Preis haben.

Der LWV lud Christof Schaefers als hessisches bpa-Vorstandsmitglied für den Bereich der Eingliederungshilfe und den entsprechenden Vorstand der Liga der freien Wohlfahrtspflege zu einem Gespräch ein. Dabei machte der bpa deutlich, dass der bpa immer zu einem konstruktiven Dialog bereit ist, die Vergütungen allerdings keinen Spielraum für Kürzungen beinhalten. Vielmehr müssten gemeinsam – insbesondere durch den Abbau der überbordenden Bürokratie – Wege gefunden werden, wie bei den Leistungserbringern unnötiger Aufwand und somit Kosten eingespart werden können.

Diese Einsparungen könnten dann auch kostendämpfend eingepreist werden. Eine bedingungslose pauschale Kürzung oder eine Nullrunde bei den Vergütungsanpassungen sei aufgrund der Personalkostenentwicklung, der Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge und dem anziehenden Inflationsrisiko nicht denkbar. Entsprechende Anpassungen seien im Rahmen von Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsstellenverfahren jederzeit umsetzbar.

Der bpa setzt damit auf faktenbasierte und durchgerechnete Vorschläge, die innerhalb des bestehenden Rahmenvertrages umsetzbar sind und zu dauerhaften und nachhaltigen Entlastungen führen können. Eine erste Modellrechnung des bpa zeigt, dass allein durch den Abbau von bürokratischen Anforderungen in einem Umfang von ca. 20 Arbeitsstunden per anno ein Einspareffekt von über 20 Millionen Euro erzielt werden kann. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf die Spitzabrechnung der kompensatorischen Assistenz, massive Vereinfachung der jährlichen Dokumentation und die Einführung der Leistungsgruppensystematik bei der kompensatorischen Assistenz. Diese würde im Übrigen ein weiteres Einsparpotential von weit über 20 Millionen Euro jährlich bieten.

Es zeigt sich also, dass der bpa konstruktive Vorschläge hat, wie durch eine effiziente Leistungserbringung ohne Qualitätsverlust Kosten in nicht unerheblichen Größenordnungen auch kurzfristig eingespart werden können. Dass der LWV sich im Ergebnis der Gespräche auf einen solchen Weg einlassen will und die Forderung nach einem pauschalen Zukunftssicherungsbeitrag fallen gelassen hat, ist dabei ein ermutigendes Zeichen in schwieriger Zeit. Das Grundproblem bleibt dabei bestehen: die unzureichende finanzielle Ausstattung der kommunalen Familie zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben. Dieses Problem können allerdings nicht die Leistungserbringer oder die leistungsberechtigten Personen lösen. Vielmehr ist hier die Politik gefordert, die Finanzverfassung der Kommunen nachhaltig zu sichern.