Rahmenvertragsverhandlungen vollstationäre Pflege – es gilt noch einige Felsbrocken aus dem Weg zu räumen

Die Tariftreueregelung des GVWG und das Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI sind nur zwei der relevanten Neuerungen im Bereich der Pflege..

Die Tariftreueregelung des GVWG und das Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI sind nur zwei der relevanten Neuerungen im Bereich der Pflege, die einer Konkretisierung im Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI für die vollstationäre Pflege in Hessen bedürfen. Der zuletzt im Jahr 2018 v.a. aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs angepasste Vertrag, der für alle Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen im Land unmittelbar verbindlich ist, wird deshalb seit Anfang des Jahres in vier thematisch getrennten Arbeitsgruppen neu verhandelt. Vorausgegangen waren umfassende Abstimmungen auf Seiten der Leistungserbringerverbände über die notwendigen Anpassungen und Regelungsinhalte, bildet der Rahmenvertrag doch die entscheidende Grundlage für die Leistungserbringung der Pflegeheime in Hessen.

Der besondere Fokus der Leistungserbringerverbände unter entscheidender Mitwirkung des bpa Hessen bildet die Umsetzung des Personalbemessungsverfahren nach § 113c SGB XI in leistungsrechtlicher Hinsicht, etwa im Hinblick auf Substitutionsmöglichkeiten der immer noch in hoher Zahl fehlenden qualifizierten Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung. Regelungen zur Anerkennung alternativer Qualifikationen sind in diesem Zusammenhang ebenso notwendig wie die Verankerung der Möglichkeit der Vereinbarung von Springerpools oder der Refinanzierungsmöglichkeit von Anwerbekosten für Pflegepersonal aus Drittstaaten.

Die massiven Änderungen durch die gesetzliche Einführung der Tariftreueregelung machen es zudem erforderlich, den Rahmenvertrag auch in dieser Hinsicht auf den Stand der Zeit zu bringen, etwa hinsichtlich der Regelungen zu Nachweisverfahren. Nicht zuletzt bedingt die leider immer noch zunehmende Bürokratisierung gerade auch im Bereich der Pflege eine Verbesserung des Stellenschlüssels im Leitungs- und Verwaltungsbereich, um beispielsweise der wachsenden Flut an Transparenz-, Nachweis- und Meldepflichten gegenüber Behörden, Kostenträgern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. gesetzlichen Betreuungspersonen nachkommen zu können.

Auch im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Personalschlüsselverbesserungen angezeigt, um angesichts der steigenden Anforderungen vor allem in den Bereichen Hygiene, Lebensmittelversorgung und Haustechnik eine adäquate Versorgung sicherstellen zu können.

In Zeiten massiv steigender Belastungen für die Pflegeversicherung wie auch für die Kommunen als Restkostenträger sind harte Verhandlungen vorprogrammiert, die auf beiden Seiten die Fähigkeit zur Kompromissfindung einfordern. Der bpa wird in den Verhandlungen erneut klarstellen, dass nur eine angemessene wirtschaftliche Ausstattung der Pflegeheime eine Grundlage für eine belastbare pflegerische Infrastruktur in Zeiten des demographischen Wandels mit steigenden Versorgungsbedarfen ermöglichen kann. Eine angemessene Berücksichtigung des unternehmerischen Risikos in den Pflegesätzen ist hierfür ebenso unabdingbar wie ein vernünftiges Maß hinsichtlich der im Rahmen von Vergütungsverhandlungen vorzulegenden Nachweise. Beide Seiten hoffen, die Verhandlungen möglichst bis zur Sommerpause abschließen zu können, auch wenn bis dahin noch einige Felsbrocken aus dem Weg geräumt werden müssen.