Zentral koordiniert, regional durchgeführt, preislich unschlagbar:

Das ist das hochwertige Seminar-, Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramm des bpa mit mehr als 1.600 Seminarveranstaltungen im Jahr.

Einen regionalen Seminarkalender erhalten alle bpa-Mitglieder regelmäßig von ihrer Landesgeschäftsstelle. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über bundesweite Angebote aktuell zu informieren.

05.11.2025
zum

05. November 2025, 09:30 - 12:30 Uhr

Fit im Arbeitsrecht Teil 3: Ohne Arbeit kein Lohn – Oder doch? Vom Annahmeverzug über Arbeitszeitkonto bis Wirtschaftsrisiko (Online-Seminar)

Veranstaltungsnummer: V182501598

19 freie Plätze

Veranstaltungsort

Videopräsenz- Seminar
angeboten von der bpa-Landesgeschäftsstelle
Niedersachsen

Teilnahmegebühr

70,00 € bpa Mitglieder
90,00 € Nichtmitglieder

Dozent

Frau Simone Kempin, Justiziarin bpa-Arbeitgeberverband, Berlin

Zielgruppen

Inhaber und Führungskräfte aus ambulanten und Inhaber stationären Einrichtungen

Ziele

Wie zu jeder Regel gibt es auch zum arbeitsrechtlichen Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ eine Vielzahl von Ausnahmen.
Im Fokus dieses dritten Teils unseres erfolgreichen Vierteilers „Fit im Arbeitsrecht“ stehen rechtssichere Vorgehensweisen für die Fälle, in denen es im Arbeitsverhältnis nicht so läuft, wie geplant – die sogenannten Leistungsstörungen einschließlich der (teilweisen) Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
        
Durch die praxisnahe Darstellung und Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung legen Sie getreu dem Motto „Grundlagen kennen – Probleme vermeiden“ die Basis für einen reibungslosen Ablauf im Unternehmen und ersparen sich zeit- und kostenaufwändige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen.

Inhalt

Muss eine Arbeitszeitkontenvereinbarung getroffen werden?
Welche inhaltlichen Grenzen bestehen für deren Ausgestaltung?
Dürfen Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Gehaltsansprüchen verrechnet werden?
Was hat der Annahmeverzug des Arbeitgebers mit Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto zu tun?
In welchen Fällen muss Entgelt gezahlt werden, ohne dass der Arbeitnehmer eine Leistung erbracht hat?
Und welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber, wenn die erbrachte Leistung schlecht ist?
Kann und sollte § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden? Welche Fälle deckt er andernfalls ab?

Preisdetails

70,00 € für bpa-Mitglieder abzgl. 40% Rabatt für bpa-Mitglieder

Anzahl Tage: 1

Nehmen Sie verbindlich an diesem Seminar teil.

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