Verträge und Kooperationen

Auf der Landes- und Bundesebene können bpa-Mitglieder den vom Verband geschlossenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungserbringer-Verträgen beitreten. Hierzu zählen zum Beispiel die Heim- und Patientenverträge, die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI oder Verträge, die landesweit zur Erbringung der häuslichen Krankenpflege nach § 132 a SGB V berechtigen. 

Zudem hat der bpa bundesweit exklusive Verträge nach dem SGB XI abgeschlossen, die seinen Mitgliedern zu interessanten Konditionen die Durchführung von Überleitungspflege, häuslichen Schulungen oder Pflegekursen ermöglichen. Aber auch der exklusive Beitritt zu Integrationsversorgungsverträgen oder die Kooperation hiermit wird bpa-Mitgliedern ermöglicht.