Die Eingliederungshilfe endlich entbürokratisieren

Die Eingliederungshilfe hat erhebliches Potential zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die zahlreichen Melde-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die Notwendigkeit, für zahlreiche Aufgaben gesondert Beauftragte benennen zu müssen, binden immer mehr Personalkapazitäten sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsträgern und Behörden. Das verschärft den Fachkräftemangel, verursacht enorme Mehrkosten und gefährdet die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.

Sofortiger Bürokratieabbau – Vertrauenskultur etablieren 

Der Bedarf an Entbürokratisierung ist enorm. Ein erheblicher Teil der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre ist aufgrund des Personalaufbaus entstanden, der zur Umsetzung der immer kleinteiligeren Vorgaben benötigt wurde. Bei den Leistungsträgern fand in den vergangenen Jahren eine Verdreifachung des pädagogisch qualifizierten Personals statt. Durch eine konsequente Entbürokratisierung können Kosten gespart und Fachkräfte statt am Schreibtisch wieder verstärkt in der aktiven Teilhabearbeit eingesetzt werden. Eine effektivere Gestaltung der Verfahren würde zudem deutlich Kosten sparen, ohne die Qualität der Leistungen für Menschen mit Behinderung zu schmälern. 

Die Etablierung einer Vertrauenskultur, die Stärkung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, ein Praxis-Check aller Vorgaben sowie die Überprüfung von Berichts- und Dokumentationspflichten auf Notwendigkeit sind zwingend in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Berichtspflichten und Formulare sind zu harmonisieren, individuelle Behördenformulare sollten weitestgehend abgeschafft werden. Ein konsequent vereinfachtes und digitales Berichtswesen muss ebenfalls etabliert werden. 

Keine neuen Belastungen | Entbürokratisierungsoffensive starten

Jede Reform im SGB IX, WBVG und anderen die Eingliederungshilfe tangierenden Gesetzen und Verordnungen muss zunächst unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, wie sie die Leistungserbringer entlasten kann. Für jede neue Verpflichtung müssen zwei bestehende gestrichen werden (One in, two out-Regelung). Bund und Länder müssen Entbürokratisierung ausdrücklich priorisieren – nur so entsteht Bereitschaft für tatsächliche Vereinfachungen in Behörden und bei Leistungsträgern.

Verhandlungen vereinfachen

Das Vertragsrecht ist zu vereinfachen. Eine erhebliche Beschleunigung und Vereinfachung lassen sich durch eine gesetzliche Klarstellung erzielen, dass stets die Möglichkeit der kollektiven, schiedsstellenfähigen Verhandlung auf Landesebene besteht. Dabei müssen auch die Rahmenverträge schiedsstellenfähig ausgestaltet werden – die Verordnungsermächtigung der Länder war ein Irrweg, der zurückzunehmen ist. 

Die Anforderungen an ein Entgelterhöhungsschreiben sind zu reduzieren. Für die im Rahmen des Vertragsrecht nach SGB IX vereinbarten Entgelte ist bisher eine konkrete Begründung der Veränderung der Berechnungsgrundlage erforderlich. Diese ist fachlich nicht notwendig und ersatzlos zu streichen, da die Angemessenheit bereits durch den Leistungsträger geprüft wurde. Gleiches gilt für eine Vertragsanpassung bei Änderung des Teilhabebedarfs. Ein vom Leistungsträger unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person festgestellter Bedarf muss automatisch auch im Verhältnis zwischen Leistungserbringer und leistungsberechtigter Person Vertragsgrundlage sein. 

Sämtliche Betreuungsverträge sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach § 356 BGB auszunehmen; die Pflicht über detaillierte und individualisierte vorvertragliche Informationen ist auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.

Prozesse vereinheitlichen, Vorgaben entrümpeln

In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Meldepflichten, Anerkennungsvoraussetzungen, Prozesse, Antragsverfahren und Fristen. Besonders problematisch ist das bundesweit unterschiedliche Bau- und Ordnungsrecht. Die föderale Vielfalt erzeugt erheblichen bürokratischen Mehraufwand ohne Mehrwert für die leistungsberechtigten Personen. Die Verfahren müssen bundesweit vereinfacht und vereinheitlicht werden.  

Leistungserbringer sind verpflichtet, eine Vielzahl an Konzepten vorzulegen und kontinuierlich zu überarbeiten. Dies bindet enorme personelle Ressourcen. Die in den Konzepten beschriebenen Maßnahmen würden durch den Wegfall der Verpflichtung zum Vorhalten dieser nicht entfallen. Gleichwohl würden nicht nur die Leistungserbringer, sondern auch Ordnungsbehörden und Leistungsträger entlastet, da sie nicht zusätzlich Konzepte prüfen müssten.

Gewerbesteuerbefreiung auch für Leistungen der Eingliederungshilfe

Zur Entlastung der Leistungserbringer aber auch der Träger der Eingliederungshilfe braucht es – wie auch vom Bundesrat gefordert – eine bundesgesetzliche Klarstellung zur Gewerbesteuerbefreiung von Eingliederungshilfeleistungen. Zurzeit werden die entsprechenden Befreiungstatbestände unterschiedlich von Finanzämtern und Gerichten ausgelegt, was zu einer starken Verunsicherung der Leistungserbringer und unnötiger finanzieller Mehrbelastung der Kostenträger führt. 

Anträge vereinheitlichen | Genehmigungsfiktion für alle Anträge

Die Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Um die teils überlangen Verfahrensdauern zu verkürzen, sind die Ausnahmen von der gesetzlichen Genehmigungsfiktion nach § 18 Abs. 7 SGB IX ersatzlos zu streichen. In der Eingliederungshilfe ist die Gefahr einer ggf. unberechtigten Leistungserbringung so niedrig, dass diese vernachlässigbar ist. 

Die Bedarfsermittlung ist hochkomplex und muss dringend vereinfacht werden. Mehrere dutzend verschiedene Instrumente zur Bedarfsfeststellung sind bundesweit im Einsatz. Das ist weder praktikabel noch fachlich begründbar. Auch die Bearbeitungsdauern und der Umfang der Instrumente sind nicht mehr beherrschbar. Es muss ein grundlegender Wandel eingeleitet werden, hin zu einem bundesweit einheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument.

Keine Befristung von Bescheiden

Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden Bescheide über Teilhabeleistungen häufig immer noch befristet. Eine gesetzliche Klarstellung ist hier nötig. Grundsätzlich sollte im Weiteren geprüft werden, ob die regelhafte Überprüfung des Bedarfes alle zwei Jahre zwingend notwendig ist oder auch flexibler gestaltet werden könnte.

Melde-, Berichts- und Nachweispflichten verringern

Es gibt zahlreiche Melde-, Berichts- und Nachweispflichten, die sich aus gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ergeben. Diese müssen umfassend gekürzt, bestenfalls ersatzlos gestrichen werden. Der Grundsatz muss sein, dass Meldungen, statistische Erhebungen oder Dokumentationen nur bei zwingender Notwendigkeit erfolgen und es keine Mehrfacherhebungen gleicher Daten geben darf. Die Nutzung vorhandener behördlicher Datenbestände sollte vorrangig bzw. verpflichtend genutzt werden, statt neue Daten zu erheben.

Die umfassenden Aufbewahrungspflichten müssen deutlich reduziert und vereinheitlicht werden. 

Auch die Vielzahl an technischen Prüf- und Dokumentationspflichten sind auf ihre zwingende Notwenigkeit hin zu prüfen. Sicherheit soll gewährleistet werden – nicht aber Dokumentation um der Dokumentation willen.

Keine unnötigen Prüfungen

Doppelprüfungen von Leistungsträgern und Ordnungsbehörden darf es nicht mehr geben. Die Prüfungsermächtigung der Leistungsträger ist auf anlassbezogene Prüfungen zu beschränken, § 128 Absatz 1 Satz 7 ist ersatzlos zu streichen. Regelprüfungen der Ordnungsbehörden von besonderen Wohnformen alle zwei Jahre sind ausreichend. Dies entlastet die Einrichtungen und gibt den Prüfbehörden die nötigen Kapazitäten für zeitnahe Beratungsleistungen und notwendige Anlassprüfungen.

Prüfungen durch Dritte (bspw. Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, Gesundheitsämter) müssen angesichts der intensiven Regulierungs- und Prüfdichte komplett abgeschafft werden. Auch sonstige Doppelstrukturen, bspw. hinsichtlich des Arbeitsschutzes und dortiger, größtenteils identischer Prüfungen durch Berufsgenossenschaft und staatlichem Arbeitsschutz sind aufzulösen. 

Digitalisierung leben

Die gesamte Kommunikation mit Leistungsträgern muss vollständig digital und medienbruchfrei möglich sein; von der Übermittlung von Dokumenten über die Kommunikation bis hin zur Abrechnung. Leistungsträger, die digitale Prozesse nicht ermöglichen können, müssen einen Vergütungsaufschlag leisten. 

Das Textformerfordernis muss der Regelfall sein. Wann immer Unterschriften zwingend notwendig sind, müssen diese elektronisch möglich sein. 

Einwanderung beschleunigen und Berufsanerkennung vereinfachen

Die Anerkennung ausländischer Fachkräfte muss erheblich beschleunigt werden. Visaverfahren müssen weiter digitalisiert werden. Die Anerkennung sollte bundeseinheitlich erfolgen. Für jede aus dem Ausland kommende Fachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung oder Studium mit den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen muss die Kompetenzvermutung gelten. 

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