Der bpa Mecklenburg-Vorpommern Wahlprogramm-Check

Am 20. September 2026 wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag. Mit wohlklingenden Programmen ziehen die Parteien in die Wahl; sie werden auch die Grundlage für einen später auszuhandelnden Koalitionsvertrag. Doch wer plant was für die Pflege, wie ist das einzuordnen und was bedeuten diese Pläne für die pflegerische Versorgung und unsere Mitgliedsunternehmen im Land? Wir haben die vorliegenden Wahlprogramme entlang unserer fünf Kernbotschaften zur Landtagswahl durchleuchtet — Pflegeversorgung stabilisieren, zügige Sozialhilfebearbeitung, Fachkräftesicherung, Bürokratieabbau und Digitalisierung sowie moderne Infrastruktur — und ordnen die Pläne ein.
Je Partei lesen Sie: „Was die Partei für die Pflege plant“ (Auszüge aus dem Wahlprogramm), „Unsere Einordnung“ und „Der bpa sagt“. Die Reihenfolge folgt der Größe — zunächst die Regierungsparteien, danach die übrigen antretenden Parteien.
Unser Gesamtbefund vorweg: Keine der antretenden Parteien legt ein rundes Konzept für die Pflege im Land vor. Bürokratieabbau und Fachkräftesicherung sind quer durch die Programme anschlussfähig, oft nah an unseren Forderungen. An den entscheidenden Hebeln aber — der wirtschaftlichen Absicherung der Einrichtungen und der zügigen Bearbeitung der Hilfe zur Pflege — bleibt es überall zu vage; und wo eine Investitionsförderung zugesagt wird, entscheidet die Ausgestaltung darüber, ob sie entlastet oder zur Fessel wird. Wie die einzelnen Parteien zu unseren fünf Kernbotschaften stehen, lesen Sie in ihrem jeweiligen Abschnitt.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Pflege als Daseinsvorsorge: den „Pakt für Pflege“ verstetigen — mit Stärkung der Pflege in der Häuslichkeit, der Pflegeinfrastruktur und der Personalsicherung sowie mehr Prävention und Pflegesozialplanung.
- Mehr Selbstbestimmung über das Wohnformen- und Teilhabegesetz (Pflege-WGs); den Grundsatz „ambulant vor stationär … mit neuem Leben füllen“ sowie innovative Wohnformen und Nachbarschaftshilfe stärken.
- Gute, tariflich abgesicherte Arbeit in der Pflege; Prüfung einer weiteren Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und ausdrückliches Bekenntnis zur Einwanderung von Fachkräften; Wiederetablierung der Gemeindekrankenschwestern.
- Unterstützung pflegender Angehöriger (über 80 Prozent der Pflege findet zu Hause statt), u. a. über eine gesetzlich garantierte Pflegezeit mit Lohnersatz.
- Stärkung der Krankenhäuser mit 250 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, inklusive Maßnahmen zum Hitze- und Klimaschutz; Fortsetzung von Bürokratie-Check und erstem Bürokratieentlastungsgesetz.
Zunächst eine Anerkennung, die im Programm fehlt: In Mecklenburg-Vorpommern wird die pflegerische Versorgung ganz maßgeblich von privaten Trägern getragen — im ambulanten Bereich von rund zwei Dritteln der Dienste, im stationären von etwa der Hälfte der Einrichtungen. Dass die SPD die hohe häusliche Pflegequote würdigt, ist richtig; häusliche Pflege heißt aber nicht Verzicht auf professionelle Dienste, und viele Angehörige würden sich mehr professionelle Entlastung wünschen. Auffällig ist eine Diskrepanz: Für die Krankenhäuser werden 250 Millionen Euro inklusive Hitze- und Klimaschutz in Aussicht gestellt — die Pflegeeinrichtungen, deren Bausubstanz vielfach ebenso in die Jahre gekommen ist, kommen nicht vor. Wichtiger noch: Zur wirtschaftlichen Sicherung der Pflegeinfrastruktur schweigt das Programm ganz. Dabei liegt die Verantwortung für eine tragfähige pflegerische Versorgungsstruktur — und damit für die Refinanzierung der Investitionskosten — nach dem SGB XI beim Land. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass Einrichtungen ihre Investitionskosten fair verhandeln können und alle kostenrelevanten Bestandteile anerkannt werden — dazu findet sich kein Wort. Eine weitere Leerstelle: Die zügige Bearbeitung der Hilfe zur Pflege kommt im gesamten Programm nicht vor; Verfahrensbeschleunigung und die „Vermeidung von Doppelprüfungen“ kennt die SPD durchaus — aber nur für Wirtschaftsverfahren. Beim Bürokratieabbau hat die SPD vorgelegt; das erste Bürokratieentlastungsgesetz hat die Pflege allerdings ausgeklammert — das muss ein zweites endlich nachholen. Bei den Fachkräften ist die pro-Einwanderung gerichtete Linie richtig; der nächste Schritt wäre eine Kompetenzvermutung. Schließlich sollte ein klares Bekenntnis zur Trägervielfalt in der Pflege nicht fehlen.
Der bpa sagt: Nach vielen Jahren in Regierungsverantwortung erkennt die SPD den Sanierungsbedarf bei Straße, Schiene und Krankenhaus — die Langzeitpflege aber bleibt außen vor. Wer die Versorgung sichern will, muss die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen sichern: durch faire Verhandlungen der Investitionskosten, in denen alle kostenrelevanten Bestandteile anerkannt werden. Und die zügige Gewährung der „Hilfe zur Pflege“ gehört endlich auf die Tagesordnung — ebenso wie ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz, das die Pflege diesmal einbezieht, und der Schritt von der beschleunigten Anerkennung zur Kompetenzvermutung.
Die LINKE
- Den „Pakt für Pflege“ mit Landesmitteln und einem Landesfonds stärken und die wohnortnahe, integrierte Versorgung im Flächenland über Nachbarschaftshilfe und lokale Netzwerke ausbauen.
- Die Sanierung vollstationärer Einrichtungen durch ein Investitionsprogramm unterstützen, damit die Eigenanteile über die Wohnkosten nicht weiter in die Höhe getrieben werden.
- Das Landespflegegesetz novellieren und die Rolle der Kommunen und ihrer Pflegeplanung stärken.
- Bürokratie und Doppelprüfungen abbauen und einen Innovations- und Digitalisierungsfonds auflegen, der Pflege und Eingliederungshilfe einschließt.
- Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte beschleunigen und eine Willkommenskultur schaffen; auf Bundesebene eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung und Pflege „den Kapitalinteressen privater Fondsgesellschaften“ entziehen.
Als Partei, die fünf Jahre mitregiert und den Pakt für Pflege selbst mitgeprägt hat, kennt DIE LINKE die Baustellen — und benennt einige davon richtig. Das Investitionsprogramm zur Sanierung der vollstationären Häuser adressiert ein reales Problem — den Sanierungsstau. Entscheidend ist die Ausgestaltung: Eine Förderung kann dazu führen, dass Einrichtungen ihre Investitionskosten nicht mehr frei vereinbaren können. Ein solches Programm entlastet deshalb nur, wenn die Investitionskosten fair verhandelt und alle kostenrelevanten Bestandteile anerkannt werden — sonst folgt aus der Entlastung der Pflegebedürftigen die wirtschaftliche Schieflage der Einrichtungen. Auch Bürokratieabbau, Doppelprüfungen und ein Digitalisierungsfonds gehen klar in unsere Richtung — sofern die Refinanzierung mitgedacht wird. Der Bruch liegt im Grundsätzlichen: Wer die kommunale Pflegeplanung zum Steuerungsinstrument ausbaut und die Pflege gegen „Kapitalinteressen“ und das „Profitprinzip“ in Stellung bringt, schwächt genau die privaten Träger, die in Mecklenburg-Vorpommern den Großteil der Versorgung sichern. Die Trägerneutralität bleibt auf der Strecke. Wie die Einrichtungen ihre wirtschaftliche Stabilität und Investitionsfähigkeit behalten sollen, während privates Kapital zurückgedrängt wird, bleibt offen. Das konkrete Liquiditätsproblem bei der Hilfe zur Pflege und der nächste Schritt von der schnelleren Anerkennung hin zu einer echten Kompetenzvermutung fehlen ebenfalls.
Der bpa sagt: Beim Bürokratieabbau sind wir nah beieinander, und der Sanierungsstau ist real. Aber wer die Pflege kommunal steuern und privates Engagement als „Kapitalinteresse“ abtun will, sägt am Ast der Versorgung. Trägervielfalt ist kein Problem, sondern die Lösung. Und wer wirklich entlasten will, löst zuerst das Liquiditätsproblem bei der Hilfe zur Pflege — schnelle Bescheide kosten kein Geld, nur Willen.
Alternative für Deutschland (AfD)
- Pflege und Gesundheit als Daseinsvorsorge und „eine der primären Aufgaben einer Landesregierung“; Trägervielfalt und Wettbewerb bei Altersheimen sollen erhalten bleiben — allerdings mit Vorbehalt gegenüber Modellen, „bei denen betriebswirtschaftliche Zielvorgaben die medizinischen verdrängen“.
- Ein „wirklicher Abbau der Kontrollbürokratie und des Dokumentationswahns“ und „Ergebniskontrolle statt überbordender Dokumentationspflichten“.
- Vorrang der häuslichen Pflege, gestützt auf ambulante Dienste sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege; ein Fonds „Pflege in Not“ über 2,5 Millionen Euro für die ambulanten Dienste und ein Landespflegegeld „nach Überwindung der Landesschuldenkrise“.
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse nur, „wenn Befähigung und Sprachkenntnisse den Anforderungen entsprechen“, bei Betonung der B2-/C1-Sprachanforderungen und dem Leitsatz, zuerst „heimische Fachkräfte“ zu aktivieren.
- Rückabwicklung der generalistischen Pflegeausbildung zugunsten praxisorientierter Ausbildungswege.
Beim Bürokratieabbau trifft das Programm einen richtigen Ton — der Abbau von Dokumentations- und Kontrollpflichten ist überfällig, auch wenn wir hier mit unseren Forderungen deutlich konkreter sind (etwa beim Ende der Doppelprüfungen von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht). Es fehlt aber das Entscheidende: ein Konzept zur wirtschaftlichen Sicherung der Einrichtungen und ihrer Angebote. Von fairen Verhandlungen der Investitionskosten über realistische Abschreibungsfristen bis zur Unterstützung bei energetischer Sanierung und Hitzeschutz findet sich dazu nichts. Der einzige konkrete Geldhebel, der Fonds „Pflege in Not“ mit 2,5 Millionen Euro, ergibt auf die rund 522 ambulanten Dienste im Land umgerechnet nur etwa 4.789 Euro je Dienst — das ist kein Konzept, das ist ein Feigenblatt. Das Bekenntnis zur Trägervielfalt bleibt halbherzig, solange zugleich ein Vorbehalt gegen wirtschaftlich arbeitende Träger formuliert wird. Und bei den Fachkräften weist der Kurs in die falsche Richtung: Zusätzliche Anerkennungshürden und der Verzicht auf eine Kompetenzvermutung helfen nicht, den Bedarf zu decken, der sich derzeit fast nur über Zuwanderung decken lässt. Den Wunsch nach einer eigenständigen Altenpflegeausbildung teilen wir; dafür muss die generalistische Ausbildung aber nicht rückabgewickelt werden.
Der bpa sagt: Bürokratieabbau richtig erkannt, das Entscheidende verfehlt. Wer 2,5 Millionen Euro für alle ambulanten Dienste als Lösung verkauft und zur wirtschaftlichen Sicherung der Einrichtungen sonst nichts anbietet, sichert keine Versorgung. Und wer die Anerkennung ausländischer Fachkräfte erschwert, verschärft den Personalmangel, statt ihn zu lösen.
Christlich Demokratische Union (CDU)
- Ein eigenes Maßnahmenbündel für die Pflege, damit sie „bezahlbar, wohnortnah und zukunftsfest“ bleibt, samt klarem Bekenntnis zur Trägervielfalt — „ganz gleich, ob privat, kommunal oder gemeinnützig“.
- Ein Landesinvestitionsprogramm für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen mit einer dauerhaften Beteiligung an den Investitionskosten — und darüber auch eine Senkung der Eigenanteile.
- Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Pflege- und Gesundheitsberufen über ein „Überholspur-Verfahren“ sowie ein Modellprojekt zur Rückkehr ausgestiegener Pflegekräfte.
- Eine Entbürokratisierungsoffensive in der Pflege und digitale Angebote wie eine einheitliche Pflege-Rufnummer und einen Pflegefinder.
- Stärkung pflegender Angehöriger, Ausweitung der Verhinderungspflege und Verstetigung des Landesprogramms für Kurzzeitpflegeplätze.
Die CDU legt ein ausformuliertes Pflege-Maßnahmenbündel vor und greift dabei zentrale Anliegen auf. Das Landesinvestitionsprogramm zielt auf ein richtiges Problem und verbindet die Förderung mit einem klaren Bekenntnis zur Trägervielfalt: Förderung für alle Träger, ohne Bevorzugung. Das nehmen wir positiv auf. Entscheidend ist aber die Ausgestaltung: Eine Beteiligung an den Investitionskosten darf nicht dazu führen, dass Einrichtungen ihre Investitionskosten nicht vollständig refinanziert bekommen und nur einen gefördertenBetrag in Rechnung stellen können, der nicht alle Kosten berücksichtigt. Gut ist auch der Beschleunigungs-Ansatz bei der Bürokratie: Die angekündigte Drei-Monats-Genehmigungsfiktion sollte ausdrücklich auch auf die Hilfe zur Pflege gerichtet werden, denn dort geraten die Einrichtungen durch langsame Bescheide regelmäßig in Vorleistung. Die „Überholspur“ bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte weist in die richtige Richtung; der nächste Schritt wäre, qualifizierte Kräfte über eine Kompetenzvermutung sofort einsetzen zu können. Was fehlt, ist der Abbau der Doppelprüfungen von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht sowie ein konkreter Plan zur wirtschaftlichen Absicherung der Einrichtungen.
Der bpa sagt: Eigenanteile senken und Trägervielfalt sichern — richtige Ziele, konsequent verbunden. Aber ein Investitionsprogramm trägt nur, wenn Differenzierungsmöglichkeiten unangetastet und die Investitionskosten fair verhandelt sowie vollständig anerkannt werden; sonst wird aus der Förderung eine Fessel. Jetzt den eigenen Beschleunigungs-Hebel auch auf die Hilfe zur Pflege richten und die Doppelprüfungen abräumen — und bei der Anerkennung internationaler Fachkräfte den letzten Schritt zur Kompetenzvermutung gehen.
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
- Pflege als öffentliche Daseinsvorsorge, die „nicht von Marktlogiken bestimmt“ sein soll; Stärkung ambulanter Angebote und Sicherung stationärer Einrichtungen im ländlichen Raum.
- Förderung gemeinwohlorientierter und kommunaler Pflegestrukturen; keine weitere Ökonomisierung — Pflege „darf nicht zum Renditeobjekt werden“.
- Tarifbindung und faire Bezahlung „in allen öffentlich finanzierten Pflegeeinrichtungen“ und eine verlässliche Personalausstattung.
- Senkung der Eigenanteile durch Übernahme der Investitionskosten der Einrichtungen durch das Land — „auf Grundlage der Landespflegeplanung“; bundesseitig eine solidarische Pflegevollversicherung und ein Eigenanteil-Deckel von 1.000 Euro. Im Kurzwahlprogramm zudem: einen Landespflegebettenplan entwickeln und einführen.
- Bürokratie abbauen durch Abschaffung unnötiger Dokumentations- und Berichtspflichten und eine kostenfreie Basissoftware für digitale Meldepflichten.
Vorweg das Grundsätzliche: Dieses Programm stellt die privaten Träger, die in Mecklenburg-Vorpommern den Großteil der Versorgung leisten, offen infrage — wer Pflege durchgängig gemeinwohlorientiert und kommunal organisieren will und privates Engagement zum „Renditeobjekt“ erklärt, plant eine Versorgung ohne unsere Mitglieder. An diesem Maßstab ist jede Einzelforderung des Programms zu messen. Der Ansatz, die Eigenanteile zu senken, ist nachvollziehbar. Wenn eine Übernahme der Investitionskosten gewünscht ist, muss diese aber in voller Höhe des unter Einbeziehung aller Kosten kalkulierten Betrages erfolgen. Der angekündigte Bürokratieabbau bleibt eine Worthülse: Welche Pflichten „unnötig“ sind und fallen sollen, sagt das Programm nicht — sehr konkret wird es nur dort, wo neue Vorgaben entstehen. Der Haken steckt zudem im Beiwort: Die Förderung soll „auf Grundlage der Landespflegeplanung“ erfolgen, und das Kurzprogramm will sogar einen Landespflegebettenplan. Eine staatliche Bettenplanung kann vom bloßen Transparenzinstrument bis zur Kontingentierung und Marktzugangssteuerung reichen — werden nur plankonforme oder ausdrücklich gemeinwohlorientierte Einrichtungen gefördert, kippt die soziale Entlastung in eine Benachteiligung privater Träger. Die Tarifbindung „in allen öffentlich finanzierten Pflegeeinrichtungen“ trifft auch die privaten und muss vollständig refinanziert werden, sonst landet der Mehraufwand bei den Eigenanteilen oder als Risiko bei den Betrieben. Mehr Personalvorgaben ohne gesicherte Refinanzierung und ohne verfügbare Fachkräfte sind in einem Flächenland zudem nicht einlösbar. Das Verfahrensproblem der Hilfe zur Pflege und eine Kompetenzvermutung für internationale Fachkräfte fehlen.
Der bpa sagt: Eigenanteile senken — gern. Aber wer die Investitionskosten vollständig staatlich festsetzt, sie an eine Pflegeplanung kettet und privaten Trägern pauschal das „Renditeobjekt“ vorhält, steuert am Markt vorbei und gefährdet die Vielfalt, die das Land braucht. Im Klartext: Hier wird nicht die Pflege gesichert, sondern die Existenz der Träger infrage gestellt, die sie heute leisten.
Bündnis 90/Die Grünen
- Eine wohnortnahe, vernetzte Versorgung: regionale Gesundheitszentren, „Community Health Nurses“ (Gemeindeschwestern) und der Ausbau der 19 Pflegestützpunkte zu Pflege-Netzwerken mit mobilen Teams.
- Stärkung der Ausbildungskapazität und -qualität, mit Blick auf die Pflegeschulen und die Praxisanleitung, sowie eine Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
- Weniger Bürokratie in der Langzeitpflege, indem Doppelprüfungen vermieden, Informationen gebündelt und klare Standards bei Qualitätsprüfungen eingeführt werden.
- Förderung der Digitalisierung in der Pflege durch telemedizinische Unterstützung, digitale Dokumentation und Assistenzsysteme für die häusliche Pflege.
- Eine angemessene Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.
Die Grünen beschreiben das richtige Problem: dass pflegende Angehörige ihren Beruf kaum noch mit der Pflege vereinbaren können, weil sie Versorgungslücken ausgleichen müssen, für die kein ausreichendes professionelles Angebot bereitsteht. Das ist auch unsere Sicht — und genau deshalb muss die Antwort die Sicherung professioneller Angebote sein. Bei der Fachkräftesicherung benennt das Programm gute Instrumente, um die Lage zu stabilisieren: Es nimmt Ausbildungskapazität und -qualität samt Pflegeschulen und Praxisanleitung in den Blick und will die Anerkennungsverfahren beschleunigen — eine Kompetenzvermutung, mit der qualifizierte Kräfte sofort als Fachkraft arbeiten können, wäre die sinnvolle Ergänzung zu einem hier schon recht durchdachten Ansatz. Auch der Abbau von Doppelprüfungen in der Langzeitpflege ist überfällig und richtig. Zwei Lücken wiegen aber schwer. Die wirtschaftliche Sicherung der Pflegeinfrastruktur kommt nicht vor: weder die faire und vollständige Anerkennung der Investitionskosten noch Unterstützung bei energetischer Sanierung und Hitzeschutz. Dabei liegt die Verantwortung für eine tragfähige pflegerische Versorgungsstruktur — und damit für die Refinanzierung der Investitionskosten — nach dem SGB XI beim Land. Investitionsfragen tauchen im Programm nur bei den Krankenhäusern auf — die Pflegeeinrichtungen, deren Bausubstanz vielfach ebenso sanierungsbedürftig ist, bleiben unerwähnt. Und die Hilfe zur Pflege fehlt vollständig: Die langsamen Bearbeitungszeiten der Sozialhilfeträger und die daraus folgenden Liquiditätsengpässe der Einrichtungen kommen nicht vor — als gäbe es dieses Problem nicht. Ein ausdrückliches Bekenntnis zur Trägervielfalt fehlt ebenfalls.
Der bpa sagt: Die Grünen benennen gute Werkzeuge für Fachkräftesicherung und Bürokratieabbau — lassen aber offen, wie die Einrichtungen wirtschaftlich stabil bleiben sollen. Und solange die Hilfe zur Pflege im Programm gar nicht vorkommt, bleibt das drängendste Liquiditätsproblem der Einrichtungen ohne Antwort.
Freie Demokratische Partei (FDP)
- Weniger Bürokratie: Abbau von Doppelstrukturen bei Qualitätsprüfungen und Heimbegehungen von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht, ein sofortiges Bürokratiemoratorium und die Kosten für Dokumentation und Berichte dem aufbürden, der sie anfordert.
- Ein fairer Markt für soziale Dienstleistungen und Trägervielfalt: Private Trägerschaften werden ausdrücklich unterstützt, die kommunale Pflegeplanung soll nicht zum Instrument einer Steuerung des Marktes werden.
- Fachkräfte sichern: ein zentrales, zügiges Verfahren für ausländische Pflegekräfte, höhere Studienkapazitäten, ein attraktiveres Pflegestudium und standortübergreifende Lernorte wie SkillsLabs.
- Die Fachkraftquote in der Pflege soll „flexibel angepasst“ und der Grundsatz „ambulant vor stationär“ konsequent umgesetzt werden.
- Eine verpflichtende, trägerübergreifende digitale Pflegeplattform, die alle verfügbaren Kapazitäten tagesaktuell abbildet.
Die FDP hat die Sorgen der privaten Anbieter im Blick wie kaum eine andere Partei: Trägervielfalt, fairer Markt und der Verzicht auf kommunale Marktsteuerung sind praktisch unsere Position, und der Abbau der Doppelprüfungen durch Medizinischen Dienst und Heimaufsicht ist überfällig. An zwei Stellen kippt die liberale Linie aber ins Gegenteil: Eine politisch „angepasste“ Fachkraftquote bleibt eine Vorgabe von oben — über den Personalmix sollten die Vertragsparteien und die Selbstverwaltung entscheiden — einrichtungsindividuell und entlang der Versorgungskonzepte der Träger —, nicht das Parlament. Und eine verpflichtende, tagesaktuelle Kapazitätsplattform ist für die Einrichtungen eine neue tägliche Meldepflicht: für jede Einrichtung und jeden Dienst täglich freie Kapazitäten melden und pflegen — das passt nicht zu einer Partei, die Bürokratie abbauen will. Diese Verpflichtung lehnt der bpa ab; gegen ein freiwilliges, niedrigschwelliges Register, wie es die FDP für Kurzzeitpflegeplätze selbst vorschlägt, ist dagegen nichts einzuwenden. An anderen Stellen ist die FDP nah dran, geht aber nicht den letzten Schritt: Genehmigungsfiktionen sind angekündigt, aber nicht auf die Hilfe zur Pflege gemünzt; das Verfahren für ausländische Kräfte wird beschleunigt, eine echte Kompetenzvermutung fehlt; und wie die Digitalisierung refinanziert werden soll, bleibt offen. Ein konkreter Plan zur wirtschaftlichen Absicherung der Einrichtungen — angefangen bei fairen Verhandlungen der Investitionskosten — fehlt ganz.
Der bpa sagt: Viel liberaler Rückenwind für die Pflege — bei Trägervielfalt und fairem Markt ist die FDP ganz bei uns. Aber ausgerechnet die Bürokratieabbau-Partei will tagesaktuelle Meldepflichten und Fachkraftquoten von oben verordnen. Und der echte Plan zur Sicherung der Versorgungs- und Angebotsstrukturen fehlt auch hier. Unterm Strich steht die FDP uns näher als die meisten — sie muss ihre eigenen Prinzipien nur konsequent zu Ende denken: die beiden Verpflichtungsfallen streichen und die wirtschaftliche Sicherung der Einrichtungen konkret angehen. Dazu laden wir sie ein.