Ampel-Aus sorgt für gefährlichen Stillstand in der Pflegepolitik

Mit dem politischen Ende der Ampelkoalition und den Diskussionen um Neuwahlen ist in der Pflegepolitik gefährlicher Stillstand absehbar

Die schon weit diskutierten Gesetzentwürfe zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz, das Grundlage für die bundeseinheitliche 18-monatige Pflegeassistenzausbildung sein sollte, und zum Pflegekompetenzgesetz, das unter anderem die Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen hätte stärken sollen, werden aller Voraussicht nach nicht weiter durch den Bundestag beraten und nicht wie geplant beschlossen. Dass es damit vorerst nicht zur Einschränkung des Kontrahierungszwangs kommen wird, ist ein schwacher Trost angesichts der vielen wichtigen Maßnahmen, die nun auf der Strecke bleiben. Die Chance, weitreichende Veränderungen zu ermöglichen, zum Beispiel durch die Umsetzung der Kompetenzvermutung, ist vertan.
 
Auf die Pausetaste wird auch bei wichtigen Gesetzen in der Eingliederungshilfe gedrückt: Die Regelungen zur Ausweitung der Verpflichtungen zur Barrierefreiheit sowie zur Reform der Leistungen zur Teilhabe an Arbeit liegen höchstwahrscheinlich auf Eis. Erst eine neue Bundesregierung wird die Beratungen dazu vermutlich wieder aufnehmen. Auch die große Reform zur Einführung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist betroffen. Es kann somit vorerst nicht zu einer Zusammenlegung der Leistungen im SGB VIII kommen.
 
Welche Pläne Gesundheitsminister Lauterbach für die Zukunft der Pflegeversicherung hat, werden wir ebenfalls nicht erfahren. Sein immer wieder angekündigtes und ebenso immer wieder verschobenes Papier zur Reform ist hinfällig. Lediglich die direkte Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung soll noch abgewendet werden. Dazu soll der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte steigen. Die entsprechende Rechtsverordnung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Vermutlich wird die Länderkammer trotz aller parteipolitischen Diskussionen dies auch tun, da die Pflegeversicherung ohne Beitragssatzerhöhung Anfang 2025 pleitegehen würde. Auch die bereits beschlossene Erhöhung der Sachleistungsbeträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erfolgt wie geplant.
 
Wie wichtig schnelle und wirksame Maßnahmen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung wären, weiß jeder. Nun wird die Pflege für Monate Spielball im Wahlkampf und muss vermutlich warten, bis sich eine neue Bundesregierung gefunden und eingearbeitet hat. Das ist bitter. Umso entschiedener wird sich der bpa dafür einsetzen, dass zentrale pflegepolitische Vorhaben in einem nächsten Koalitionsvertrag enthalten sind und dann - noch wichtiger - auch umgesetzt werden.

Dazu zählen neben den Sofortmaßnahmen aus dem "Fünf-Punkte-Plan" des bpa auch Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen sowie eine Regulierung der Zeitarbeit in der Pflege.