bpa sieht Änderungsbedarf beim Pflegekompetenzgesetz

Im Gesetzgebungsverfahren sind wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen notwendig

Das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegekompetenzgesetz ist die vorerst letzte Chance, die pflegerische Versorgung zu stabilisieren. Der bpa fordert Änderungen in fünf Bereichen:

  • Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Pflegeeinrichtungen hat der bpa konkrete Vorschläge (bpa-Impulse Wirtschaftlichkeit) gemacht. Die vorgesehene Einschränkung der Rückwirkung von Vergütungsvereinbarungen muss aus dem Gesetz gestrichen werden, weil sie Einigungen vor der Schiedsstelle erschwert. Notwendig sind u. a. effizientere Schiedsstellenverfahren – hier können Bundesempfehlungen für effiziente und bürokratiearme Vergütungsverfahren große Wirkung entfalten.
     
  • Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfsplanung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene (bpa-Position Pflegestrukturplanung). Sie stellt ein Investitionshemmnis dar und erschwert den Aufbau dringend benötigter pflegerischer Versorgungskapazitäten. Stattdessen sollten die Kommunen endlich ihre Verantwortung für die Altenhilfe gem. § 71 SGB XII wahrnehmen und Maßnahmen ergreifen, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.
     
  • Die geplanten „gemeinschaftlichen Wohnformen“ (dritter Sektor in der Pflege mit neuen leistungsrechtlichen und vertraglichen Anforderungen) bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote (bpa-Position Gemeinschaftliche Wohnformen). Bei prognostizierten 14.000 Euro Einsparung pro Pflegebedürftigen im Jahr für die Pflegeversicherung gegenüber der WG-Versorgung ist absehbar, dass die Kostenträger darauf drängen werden, möglichst viele Menschen so zu versorgen. Das gefährdet die wichtigen WG-Strukturen, die in den vergangenen Jahren mit großer Energie aufgebaut wurden und die eine wichtige Säule der Versorgung darstellen. Sinnvoller wären eine Erhöhung des Zuschlags für ambulant betreute Wohngruppen und eine Flexibilisierung der Leistungserbringung in den bestehenden Strukturen.
     
  • Die geplante Umwandlungsmöglichkeit von Tagespflegesachleistungsansprüchen in Höhe von 50 Prozent gefährdet in hohem Maße die Existenz bestehender Tagespflegeangebote und muss gestrichen werden (bpa-Position Umwandlung Tagespflegesachleistungsanspruch). Eine Verwendung für Angebote, die sich außerhalb der sonst gültigen Maßstäbe der Pflegeversicherung bewegen, kommt einer Zweckentfremdung gleich und zerstört wichtige Pflegeinfrastruktur zur Absicherung der häuslichen Versorgung.
     
  • Die Stärkung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote und die verschiedenen Umwandlungsansprüche werden einen neuen Markt für Einzelhelfende schaffen. Statt dieser Deprofessionalisierung der Versorgung sollten die formalen Anforderungen insgesamt überprüft und erleichtert werden, um die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland trotz des Personalrückgangs langfristig sicherzustellen (bpa-Position Niedrigschwellige Unterstützungsangebote).