Ein Text von Sven Wolfgram, bpa-Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter ambulante Versorgung aus dem bpa.Magazin 01/2026:
Die ambulante Pflege steht unter enormem Druck. Steigende Kosten, Fachkräftemangel und wachsende Dokumentationspflichten erschweren es den Pflegediensten, ihre eigentliche Aufgabe zu erfüllen: die Versorgung der Menschen, die täglich auf professionelle Unterstützung angewiesen sind. Gleichzeitig wird von den Trägern erwartet, wirtschaftlich zu arbeiten und steigende Qualitätsanforderungen zu erfüllen.
Der bpa zeigt anhand zentraler Handlungsfelder, wo aktuell Effizienzreserven liegen – und welche Reformen notwendig sind, um die ambulante Versorgung zu stabilisieren und für die Pflegebedürftigen bezahlbar zu halten.
Mehr Zweckbindung bei den Leistungen der Pflegeversicherung
Hohes Einsparpotenzial für die Soziale Pflegeversicherung liegt bei den Beziehern von Pflegegeld, insbesondere in den Pflegegraden 1 und 2. Das Pflegegeld wird bislang ohne Zweckbindung ausgezahlt. Damit ist einerseits fraglich, ob es tatsächlich zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung eingesetzt wird. Andererseits zeigt sich, dass viele Pflegebedürftige mit geringem Hilfebedarf die für sie notwendige Unterstützung auch aus vorhandenem Einkommen und Vermögen finanzieren können. Beim Pflegegeld könnten somit große Einsparungen erzielt werden, wenn die Leistung zweckgebunden und abhängig vom Einkommen bzw. Vermögen des Pflegebedürftigen gewährt werden würde. Das wird insbesondere auch im Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 7. März 2025 sehr deutlich aufgezeigt.
Kostenexplosion durch Tariftreueregelung ehrlich wahrnehmen
Die Tariftreuepflicht wurde eingeführt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. In der Realität führt sie vor allem zu steigenden Kosten und einem enormen Koordinationsaufwand. Jahr für Jahr müssen die Partner der Selbstverwaltung aufs Neue Vergütungsverhandlungen führen, weil das regional übliche Entgelt seit seiner Einführung 2022 jedes Jahr deutlich ansteigt. Das regional übliche Entgelt für eine Pflegefachkraft betrug 2022 z.B. für Hamburg 22,58 Euro. In der Veröffentlichung vom Oktober 2025 wird es mit 27,89 Euro ausgewiesen, d.h. es ist in nur drei Jahren um 23,5 Prozent gestiegen.
Das Ergebnis:
- Zehntausende Arbeitsverträge müssen jährlich angepasst werden,
- kontinuierlich steigende Preise für Pflegeleistungen,
- zunehmender Verwaltungsaufwand,
- keine Verbesserung der Versorgungsstruktur.
Die Sachleistungsansprüche werden nicht ansatzweise derart gesteigert, dass entsprechende Kostensteigerungen abgefedert werden. Ambulante Pflegeleistungen werden immer teurer – Pflegebedürftige erhalten nicht mehr die Versorgung, die sie benötigen.
Die Pflegedienste stellt die Tariftreue auch vor administrative Herausforderungen und daneben führt diese auch zu einer Verengung des Arbeitsmarktes: Flexible, marktorientierte Gehaltsmodelle werden durch starre Tarifsysteme ersetzt, die weder regionalen Besonderheiten noch innovativen Personalstrategien gerecht werden. Bei Pflegeeinrichtungen mit wenig Mitarbeitenden ist die Entlohnung nach einem Tarifsystem allerdings zu aufwendig. Hier gibt es keine Personalabteilung die verschiedene Tarifsysteme vergleichen und das passende auswählen könnte. Zudem muss jedem Mitarbeiten den ein komplexes Tarifsystem erklärt werden. Darum entscheiden sich sehr viele kleine Pflegedienste für die regional übliche Entlohnung (rüE). Aufgrund der hohen Fluktuation von Mitarbeitenden muss ständig neu gerechnet werden, ob das Durchschnittsgehalt der jeweiligen Qualifikationsgruppe der rüE entspricht und ggf. Gehälter angepasst werden.
Wir brauchen eine ehrliche Debatte darüber, ob die Tariftreueregelung in der derzeitigen Form noch die Ziele erreicht, für die sie einst geschaffen wurde. Pflegeeinrichtungen müssen Arbeitsverträge gestalten können, die sowohl attraktiv als auch wirtschaftlich tragfähig sind – und die nicht Jahr für Jahr neue, kostenintensive Verhandlungen auslösen.
Gemeinsame Vergütungsverhandlungen für SGB V und SGB XI
Ein besonders schwerwiegender Effizienzverlust entsteht durch die getrennten Vergütungsverhandlungen für Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) und SGB XI (Pflegeversicherung). Obwohl dieselben Mitarbeitenden mit denselben Qualifikationen arbeiten und dieselben Kosten verursachen, müssen Pflegedienste mit verschiedenen Kostenträgern verhandeln – und stoßen dabei immer wieder auf völlig unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.
So akzeptieren Krankenkassen häufig Kostenansätze nicht, die im SGB XI längst anerkannt sind. Diese Systemtrennung führt zu:
- doppeltem Aufwand für Verhandlungen,
- unterschiedlichen Refinanzierungsniveaus,
- erheblichen Bürokratie und Rechts aufwenden.
Effizient wäre ein gemeinsames Verhandlungssystem, das die tatsächlichen Personal und Sachkosten konsequent berücksichtigt. Nur so können planbare und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Pflegedienste entstehen.
Melde-, Berichts- und Nachweispflichten reduzieren – insbesondere für Auszubildende
Der Dokumentationsaufwand ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Pflegedienste müssen unzählige Nachweise führen – von Qualitätsdarstellungen über Personalübersichten und allgemeine statistische Angaben bis zu umfangreichen Meldungen rund um die Pflegeausbildung. Besonders der Ausbildungsbereich belastet die Einrichtungen mit viel Bürokratie:
- Erfassung von Praxisstunden und Einsatzplänen, regelmäßige Rückmeldungen an Schulen und Behörden, Vertragserstellung und Prüfungsanmeldungen,
- zusätzliche Nachweispflichten sowie diverse Meldungen im Rahmen des Umlageverfahrens,
- Abrechnung des Ausbildungszuschlags mit jeder einzelnen Leistung gegen über dem Pflegebedürftigen.
Dieser Aufwand bindet Personalressourcen, wodurch auch zusätzliche Kosten verursacht werden. Der bpa fordert daher eine drastische Reduzierung der Melde- und Berichtspflichten sowie die Vereinheitlichung digitaler Verfahren, um die Pflegedienste endlich zu entlasten.
Pflegeberatung bundeseinheitlich regeln – auch nach § 45 SGB XI
Pflegeberatung und Pflegekurse für die pflegenden Angehörigen ist ein zunehmend wichtiges Instrument, um die Versorgung der inzwischen fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland auch auf Dauer sicherzustellen. Doch während die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bundesweit einheitlich geregelt ist, gilt das für die Angebote nach § 45 SGB XI nicht. Die Folge:
- unterschiedliche Anforderungen je nach Pflegekasse,
- unterschiedliche Abrechnungswege,
- hohe Unsicherheiten bei Pflegediensten.
Die Anforderungen sind hoch und dazu so unterschiedlich, dass nur etwa die Hälfte aller ambulanten Pflegedienste in Deutschland diese Leistung überhaupt anbietet.
Der bpa fordert deshalb bundeseinheitliche Regelungen für § 45 SGB XI – identisch strukturiert wie die bekannten Regularien nach § 37 Abs. 3. Einheitlichkeit bedeutet hier nicht nur weniger Aufwand, sondern auch mehr Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige.
Keine neuen Detailvorgaben
Zur Zulassung und für den Betrieb eines Pflegedienstes sind eine Vielzahl an Konzepten vorzulegen und kontinuierlich zu überarbeiten (zum Beispiel Konzepte für klimabedingte Krisen, Hygienemanagement, Hitzeschutz, Gewaltschutz, Beschwerdemanagement sowie für Notfälle). Diese detaillierten Vorgaben führen zu erheblichen Mehrkosten, haben aber keinen Mehrwert für die Pflegekunden. Im Gegenteil; sie binden enorme personelle Ressourcen, die für die tatsächliche pflegerische Versorgung fehlen. Auch wenn die Pflicht zum Erstellen bestimmter Konzepte wegfällt, würden die darin beschriebenen Maßnahmen trotzdem weiter umgesetzt. Sie gehören nämlich ohnehin schon zur qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung und werden in den Regelprüfungen des Medizinischen Dienstes bereits regelmäßig kontrolliert.
Fazit: Ohne Entlastung keine Zukunft der ambulanten Pflege
Die ambulante Pflege leistet jeden Tag Großartiges. Doch sie arbeitet an der Belastungsgrenze.
Die hier dargestellten Effizienzreserven sind kein Wunschkatalog, sondern eine notwendige Agenda, damit Pflegedienste auch in Zukunft zuverlässig versorgen können.
Neben den genannten Punkten gibt es weitere wichtige Ansatzpunkte zu mehr Effizienz, wie Kompetenzvermutung für internationale Fachkräfte, Sonderparkrechte für Pflegedienste, weniger Bürokratie, gerechtere Refinanzierungsstrukturen und mehr Flexibilität bei Personal und Qualitätsprüfungen, die Voraussetzungen für eine stabile, moderne und wirtschaftlich tragfähige ambulante Pflege schaffen.
Der bpa wird sich weiterhin entschlossen dafür einsetzen, dass diese Veränderungen Realität werden – im Interesse der Pflegedienste, der Beschäftigten und vor allem der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
