Ein Text von bpa-Hauptgeschäftsführer Norbert Grote aus dem bpa.Magazin 01/2026:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ (Art. 56 Grundgesetz – Amtseid des Bundespräsidenten, der auch vom Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und -ministern abgelegt wird.)
Schaden vom Deutschen Volk abwenden. Das ist das zentrale Versprechen des Eides, mit dem Bundeskanzler Friedrich Merz und auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken in ihre Amtszeit gestartet sind. Dieser Satz ist mehr als eine Formalie. Er ist der Anspruch, an dem sich politisches Handeln messen lassen muss – gerade in Bereichen, die für den sozialen Zusammenhalt unseres Landes von existenzieller Bedeutung sind. Das gilt in nur wenigen Politikfeldern so deutlich wie in der Pflege.
Die Menschen in diesem Land haben ein Recht darauf, sich auf eine gute Versorgung im Alter verlassen zu können. Sie haben ein Recht darauf, dass die politisch Verantwortlichen frühzeitig dafür sorgen, dass bestehende Strukturen gesichert werden und die Versorgungslandschaft mit dem Bedarf mitwächst.
Die Lage der pflegerischen Versorgung hat sich über Jahre hinweg stetig zugespitzt: eine demografische Entwicklung, die die Zahl der Pflegebedürftigen in naher Zukunft noch einmal rasant steigen lässt; Einrichtungen, die unter bürokratischen Lasten ächzen und unter Rekordaußenständen bei den Kostenträgern leiden; Angehörige, die an körperliche und finanzielle Grenzen stoßen. All diese Herausforderungen sind seit Langem bekannt – und sie sind in ihrer Dringlichkeit unbestreitbar.
Umso erstaunlicher ist es, dass der Ansatz der Bundesregierung zur anstehenden Pflegereform von Beginn an deutlich hinter dem zurückbleibt, was notwendig wäre. Statt mutig, strukturell und nachhaltig zu handeln, bleibt das Reformvorhaben auf halber Strecke stehen. Es wirkt, als ob man sich mit kleinen Korrekturen begnüge, obwohl das System nach einer grundlegenden Neuausrichtung verlangt. Mit den bislang absehbaren Maßnahmen lässt sich weder Schaden abwenden noch das Vertrauen derjenigen stärken, die täglich die Last des Pflegesystems tragen – Einrichtungen, Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte gleichermaßen.
Die mit großen Erwartungen gestartete Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die als „Zukunftspakt Pflege“ den Grundstein für die nun laufende Reformgesetzgebung legen sollte, konnte sich am Ende weitgehend auf Allgemeinplätze und den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Vieles wurde andiskutiert, dann aber im Unverbindlichen belassen. Als hätte man ewig Zeit, die wichtigen Systemveränderungen umzusetzen.
Es ist also schon absehbar, dass die Pflegereform 2026 von ähnlich lauer Temperatur wird wie der letztes Jahr kaum zu spürende „Herbst der Reformen.“ Ein wenig finanzielle Stabilisierung hier, etwas Prävention und Ehrenamt da. Am Ende glückliche Politikerinnen und Politiker, die von einer Kraftanstrengung sprechen.
Natürlich: Die Milliardenlöcher in der Pflegeversicherung wirklich zu stopfen und nicht nur mit Krediten zu überkleben, ist eine immense Herausforderung. Und doch ist dies eigentlich nur die regierungsinterne Vorarbeit. Die Bürgerinnen und Bürger interessiert nicht, wie nun die Coronamilliarden zurückgezahlt und die notwendigen Leistungsaufstockungen im Bundeshaushalt ermöglicht werden. Sie wollen, dass das System läuft.
Mit Finanzierung alleine entsteht aber nicht ein einziger neuer Heimplatz und fährt nicht eine einzige ambulante Pflegekraft zusätzlich durch die Straßen. Die echte Arbeit beginnt also nach der Lösung der Finanzfragen. Mit der Reform muss es in diesem Jahr gelingen, die pflegerische Infrastruktur für die rasant weiter steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen in den nächsten Jahrzehnten wetterfest zu machen. Träger müssen wieder in die Lage versetzt werden, neue Angebote zu schaffen und diese dann auch mit ihren Mitarbeitenden zu stemmen.
Wenn das bevölkerungsreichste Bundesland NRW einen Verlust von fast 900 Heimplätzen meldet, dann ist das ein Alarmton. Der Abbau geht weiter. Wer – wie wir auf dem letzten Deutschen Pflegetag – die privaten und freigemeinnützigen Träger fragt, welche Weichen gestellt werden müssen, damit wieder neue Versorgungsangebote entstehen, der bekommt drei Punkte genannt:
Weg mit den Zahlungsrückständen der Kostenträger
Rund eine halbe Milliarde Euro schulden die Sozialbehörden derzeit den Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Eine unglaubliche Zahl. Und sie spiegelt nur den Mittelwert wider. Einzelne Einrichtungen warten auf mehrere hunderttausend Euro vom Kreis oder von der Kommune, während ihre Kosten ganz normal weiterlaufen. Wundert sich wirklich noch jemand darüber, dass Träger in die Insolvenz gehen und Versorgungsangebote verschwinden, statt neu zu entstehen?
Mehr Zeit für Pflege: Weg mit unnützer Bürokratie
Entbürokratisierung und Digitalisierung sind keine Zukunftsfragen, sondern sofort wirksame Instrumente zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Bundesrechtliche Entscheidungen können unmittelbar tausende Arbeitsstunden freisetzen.
Dafür sind konkrete Sofortmaßnahmen notwendig:
• One-in-two-out-Regel gesetzlich verankern: Jede neue Belastung im Pflegerecht streicht zwei bestehende Pflichten verbindlich.
• Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen vereinfachen: Kollektive Landesverhandlungen ermöglichen, Personalkosten ohne Einzelnachweise anerkennen, automatische Übernahme von SGB-XI-Kostensteigerungen ins SGB V.
• Dokumentations- und Konzeptpflichten abbauen: Wegfall verpflichtender Konzepte-Flut, Fokus der Prüfungen auf Versorgungsrealität statt Papier.
• Melde- und Berichtspflichten reduzieren: Keine Mehrfachabfragen staatlicher Daten, Abschaffung von Personal-Stichtagsmeldungen, Kürzung von Aufbewahrungsfristen.
• Doppelprüfungen beenden: Klare Abgrenzung MD/Heimaufsicht, Regelprüfungen des MD maximal alle zwei Jahre, Prüfungen der Heimaufsicht nur noch bei konkretem Anlass.
Mehr Kapazität durch Digitalisierung: Weg mit den Hürden bei der Umsetzung
Digitalisierung entlastet Pflege – muss aber dafür verbindlich finanziert und ermöglicht werden. Auch hier kann bundespolitisch sofort einiges umgesetzt werden:
• Zukunftsfonds Pflegedigitalisierung:
Weiterentwicklung von § 8 Abs. 8 SGB XI zu einem dauerhaften, jährlich abrufbaren Bundesfonds mit geringem Eigenanteil.
• Digitalkosten dauerhaft refinanzieren: IT-Betrieb, Lizenzen, Wartung und Schulung als feste Pflegesatzbestandteile in SGB V und XI, Möglichkeit flexibler Umwidmung von Personalmitteln.
• Digitale Identitäten statt eGK-Stecken: Abschaffung des quartalsweisen Einlesens der eGK, dauerhafte Zugriffsrechte auf die ePA.
• Verbindliche IT-Schnittstellen: Bundesweite verpflichtende Interoperabilitätsstandards.
• Videopräsenzlehre ermöglichen: Vollständige Digitalisierung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen inklusive Praxisanleitung.
Die Situation in der Pflege duldet keinen Minimalismus. Sie braucht politische Entschlossenheit, ein finanziell tragfähiges Gesamtkonzept und das klare Bekenntnis, Pflege endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Dazu gehören strukturelle Antworten auf den demografischen Wandel, die Stabilisierung und der Ausbau der pflegerischen Infrastruktur und die Absicherung der Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Nur mit solchen Weichenstellungen kann der im Amtseid formulierte Anspruch tatsächlich eingelöst werden.
