Sparen auf Kosten der Teilhabe saniert nicht die kommunalen Finanzen

Weder Eingliederungshilfe noch Kinder- und Jugendhilfe sind Sparbüchsen für den Haushalt

Pascal Tschörtner, bpa-Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter stationäre Versorgung
Pascal Tschörtner, bpa-Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter stationäre Versorgung

Ein Text von Pascal Tschörtner, bpa-Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter stationäre Versorgung aus dem bpa.Magazin 01/2026:

Zurzeit überbieten sich insbesondere die Kommunal- und Landespolitiker mit mehr oder weniger durchdachten Vorschlägen zur Kostenreduktion in der Eingliederungs- sowie Kinder- und Jugendhilfe. Dabei ist vielfach bereits die Grundannahme falsch. Neben den steigenden Personal- und Sachkosten ist es insbesondere der Personalaufbau in den öffentlichen Verwaltungen, der die Kosten nach oben treibt. Aber anstatt hier mehr Effizienz zu generieren, wird nach einer breiten Leistungs- und Standardabsenkung gerufen. Es wird so getan, als ob die Leistungsansprüche der betroffenen Personen und die Refinanzierungsansprüche der Leistungserbringer ins Uferlose gewachsen seien. Dem ist nicht so. Gerade die, die am lautesten nach Absenkungen rufen, haben jahrelang die bürokratischen Anforderungen auf die Spitze getrieben und sich immer neue Regelungen einfallen lassen. Mit der Folge, dass zum einen die Kosten immer weiter steigen und zum anderen die öffentliche Verwaltung selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgabe zu erfüllen. Immer längere Bearbeitungsdauern zeugen davon. Der Föderalismus trägt sein Übriges hinzu, so dass sich Anforderungen teils von Kommune zu Kommune ändern.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde ein Dialogprozess zur Zukunft der Eingliederungshilfe vereinbart. Hier sollte strukturiert zwischen Bund, Ländern und Kommunen besprochen werden, welcher gesetzlichen Änderungen es bedarf, damit Teilhabe gesichert und die Finanzierung leistbar bleibt. Der bpa hat als Vertretung der privaten Leistungserbringer zuletzt Ende Februar an einer Anhörung teilgenommen und dort die Bedarfe der Anbieter im Reformprozess ausführlich dargestellt.

Leider wird dieser konstruktive Ansatz Reformen gemeinsam zu erarbeiten, parallel unterlaufen. Nur zwei Tage nach der Anhörung der Leistungserbringer lud das Kanzleramt einige andere Bundes- und Landesminister ein, um zu besprechen, wie sich die Ausgabensteigerungen in der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe stoppen ließen. Teilhabe und Inklusion scheinen dabei keine zentrale Rolle mehr einzunehmen.

Weder die Eingliederungshilfe noch die Kinder- und Jugendhilfe sind Sparbüchsen für den Haushalt. Einsparungen zu Lasten der Leistungserbringer gefährden Teilhabe, Wunsch und Wahlrecht sowie die Weiterentwicklung passgenauer Angebote. Innovative Teilhabeangebote entstehen nur dort, wo Leistungen verlässlich und angemessen finanziert sind. Wer sparen will, muss bei der ausufernden Bürokratie der Kostenträger ansetzen – nicht bei den Anbietern und den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Der bpa hat daher gemeinsam mit den Fachverbänden der Menschen für Behinderung eine Pressemitteilung herausgegeben, um diese Überlegungen unmissverständlich zu kritisieren.

Und selbstverständlich gibt es Sparpotenziale, die einen Mehrwert für alle darstellen. In wenigen Bereichen gibt es ein vergleichbar großes Potenzial zur Entbürokratisierung. Der bpa hat hierzu konkrete Vorschläge unterbreitet, wie dies gelingen kann. Dazu gehören unter anderem die Vereinheitlichung von Prozessen, der Abbau von Doppelstrukturen bei Prüfungen und Meldewesen, die Einführung einer Genehmigungsfiktion für alle Anträge und eine umfassende Digitalisierung sämtlicher Prozesse mit einheitlichen Schnittstellen, damit die gleichen Daten nicht ständig neu übermittelt werden müssen.

Statt wie die kommunalen Spitzenverbände zu fordern, dass künftig keine Vergütungsverhandlungen mehr geführt und Personalkostensteigerungen begrenzt werden sollen, muss die Etablierung einer Vertrauenskultur in den Fokus gerückt werden. Das entlastet Leistungserbringer und Kostenträger nachhaltig und sichert die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen.