Am 26. Februar soll hierzu auch im Kanzleramt mit Ländern und Kommunen gesprochen werden, obwohl erst gestern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Vorschläge aus dem Bund-Länder-Dialog zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe mit den Verbänden beraten hat. Schon die Sozialstaatskommission hat gefordert, dieser Dialogprozess solle auf „konkrete Maßnahmen zur zeitnahen Begrenzung der Kosten fokussieren und diese verlässlich bis Mitte 2026 vorlegen“. Diese immer neuen Beratungsprozesse verunsichern Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Christof Schaefers, für die EGH zuständiges bpa-Präsidiumsmitglied, sagt dazu: „Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe sind keine Sparbüchse für den Haushalt. Einsparungen zu Lasten der Leistungserbringer gefährden Teilhabe, Wunsch- und Wahlrecht sowie die Weiterentwicklung passgenauer Angebote. Innovative Teilhabeangebote entstehen nur dort, wo Leistungen verlässlich und angemessen finanziert sind. Wer sparen will, muss bei der ausufernden Bürokratie der Kostenträger ansetzen – nicht bei den Anbietern und den Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.“
Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont im Namen der Fachverbände und des bpa: „All das erweckt den Eindruck, dass es immer weniger um die betroffenen Menschen und ihre Bedarfe geht, sondern ausschließlich um das Erreichen eines abstrakten Sparziels. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind aber Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Hier darf die Regierung nicht die Axt anlegen.“
Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und des bpa kann eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe nicht durch eine von Sparzwängen dominierte Diskussion abgesichert werden. Die Fachverbände und der bpa mahnen daher eine umfassende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände sowie der Leistungserbringerverbände bei allen weitergehenden Reformberatungen an.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter: www.diefachverbaende.de
