News der bpa.Landesgruppe Bayern

Bayern stärkt Ausfallkonzepte

Nachtrag zum Rahmenvertrag zu Ausfallkonzepten und Springermodellen in der vollstationären Pflege geeint

Von links: Bernhard Seidenath (MdL, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Landtag), Kai A. Kasri (Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Bayern), Klaus Holetschek (Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag), Joachim Görtz (Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern)
Von links: Bernhard Seidenath (MdL, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Landtag), Kai A. Kasri (Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Bayern), Klaus Holetschek (Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag), Joachim Görtz (Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern)

Bayern setzt mit dem neuen Nachtrag zum Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege, in Kraft ab 1. März 2026, ein starkes Signal für moderne Personalplanung und verlässliche Arbeitsbedingungen. Der Freistaat schafft als erstes Bundesland verbindliche und refinanzierbare Rahmenbedingungen für betriebliche Ausfallkonzepte und Springermodelle – ein zentraler Schritt, um Pflegekräfte zu entlasten, Dienstpläne zu stabilisieren und Leiharbeit zurückzudrängen.

Im Rahmen der Pflege-Selbstverwaltung war der bpa dabei nicht nur als einer der Rahmenvertragspartner beteiligt, sondern spielte als Mitglied der Einigungskommission eine maßgebliche Rolle für die abschließende Verständigung zwischen allen Vertragsparteien. Damit konnte ein praxisnahes, rechtssicheres und für alle Einrichtungen handhabbares Konzept verankert werden – ein Erfolg, der ohne das beharrliche Engagement des bpa nicht möglich gewesen wäre.

Wesentliche Impulse lieferten zudem die Erkenntnisse aus dem bayerischen Modellprojekt „Springerkonzepte in der Langzeitpflege“. Der bpa war hier nicht nur auf Verbandsebene eingebunden, sondern auch mit zahlreichen Einrichtungen aus dem Verband, die als Modellpartner zentrale Praxiserfahrungen lieferten. Diese Beteiligung trug dazu bei, dass die nun verabschiedeten Regelungen tatsächlich den Alltag stationärer Pflegeeinrichtungen abbilden. Ausfallkonzepte funktionieren nicht einfach nebenher. Jede Einrichtung muss dafür eine strukturierte Organisationsentwicklung (OE) durchführen.

Der Nachtrag schafft Klarheit darüber, was refinanzierungsfähig ist – ein entscheidender Fortschritt für die Umsetzung moderner, strukturierter Springer und Ausfallkonzepte. Dazu gehören:

  • Organisationsentwicklung (OE) als verpflichtender Bestandteil – mit bis zu 250 Euro pro Vollzeitstelle/Jahr refinanzierbar
  •  Zuschläge, Zulagen und Prämien, u. a. für Springer- oder Einspringeinsätze sowie Rufbereitschaften – gelten als Sachgrund für höhere Gehälter im Sinne des § 82c SGB XI
  •  Springerkraft/pool: Personalschlüssel von max. 1:50 als (pflegegradunabhängige) Funktionsstelle
  • Einrichtungsinterne und einrichtungsübergreifende Modelle sind abbildbar

Mit diesen Regelungen setzt Bayern einen bundesweiten Maßstab. Für Pflegekräfte eröffnen sich stabilere Dienstpläne, weniger kurzfristiges Einspringen und spürbar bessere Arbeitsbedingungen. Für Einrichtungen entsteht endlich Planungs- und Refinanzierungssicherheit.

Ein besonderer Meilenstein war das bayerische Modellprojekt „Springerkonzepte in der Langzeitpflege“, durchgeführt 2023/2024 und finanziert durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) sowie den Freistaat Bayern, mit der politischen Unterstützung von Klaus Holetschek (Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag) und Bernhard Seidenath (Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Landtag).