Bei der Informationsveranstaltung zum neuen Rahmenvertrag in der Eingliederungshilfe am 23. Januar 2026 erläuterten Barbara Göhmann, bpa-Vorstandsmitglied in Sachsen-Anhalt, und Anja Girschik, bpa-Landesbeauftrage, die Neuerungen im Rahmenvertrag anhand von Beispielen. Inhalte wie gezielte Förderungen für Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt standen im Focus. Leistungsumfang und Inhalte werden künftig über einen Leistungskatalog festgelegt, wie ihn das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Demnach soll beispielsweise eine leistungsberechtigte Person, die in einer eigenen Wohnung lebt, verschiedene Leistungen unterschiedlicher Anbieter auswählen können – etwa Assistenz im Alltag oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.
Hintergrund
Um die Eingliederungshilfe neu auszurichten, hatte das Land Sachsen-Anhalt den Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zum Jahresende 2024 gekündigt. Für den Übergang bis zum Abschluss der Verhandlungen hatte das Kabinett in Magdeburg eine Übergangsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat.
Nach anderthalb Jahren intensiver Verhandlungen wurde ein Kompromiss gefunden: Am 17. Dezember 2025 unterzeichneten die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringerverbände den Rahmenvertrag im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Damit ist der Vertrag wirksam. Nun gilt es den Rahmenvertrag umzusetzen.
