News der bpa.Landesgruppe Saarland

Fünf Jahre Clearingstelle – eine sächsische Erfolgsgeschichte

Klausurtagung in der sächsischen Aufbaubank Dresden

Anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens führte die im Zuge der landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eingerichtete sächsische Clearingstelle am 15. August 2025 eine Klausurtagung durch. Die Veranstaltung fand in der Sächsischen Aufbaubank in Dresden statt und bot Gelegenheit, auf die bisherige Arbeit zurückzublicken, Engagement zu würdigen und sich fortzubilden.

Seit 1. Januar 2020 hat die beim Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen angesiedelte Clearingstelle die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen dem Leistungsberechigten nach § 99 SGB IX und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe im Einzelfall zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung über Art und Umfang der Leistung sowie Verfahrensfragen hinzuwirken. Der einmal monatlich tagenden Clearingstelle gehören ein Vertreter des KSV Sachsen, ein Vertreter der übrigen Träger der Eingliederungshilfe, zwei Vertreter der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen und jeweils ein Vertreter der Liga der Freien Wohlfahrtspflege sowie der privaten Leistungserbringer an. Der Sitz der privaten Leistungserbringer wird vom bpa wahrgenommen.

Teilnehmer der Klausurtagung der Clearingstelle: Für den bpa nahmen Olaf Schwabe als Mitglied der Clearingstelle und Hannah Sophie Nayyal-Schmidt teil.

Ziel ist es, immer eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Anliegen der Menschen gerecht wird beziehungsweise entsprechende, allerdings rechtlich nicht bindende, Empfehlungen auszusprechen. Seit ihrer Etablierung wurde die Clearingstelle in 336 Fällen angerufen, wobei 99 mündlichen Verhandlungen stattfanden. Dabei konnten in ca. einem Drittel der eingeleiteten Verfahren eine gütliche Einigung erzielt und in rund einem weiteren Drittel Empfehlungen ausgesprochen werden.