News der bpa.Landesgruppe Sachsen

Gewaltschutz in der Pflege: Ja. Mehr Bürokratie: Nein.

Landesvorstand Stefan Vogler war für den bpa Sachsen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sächsischen Landtag

Am 31. August 2026 war Landesvorstand Stefan Vogler als sachkundige Person für die bpa-Landesgruppe Sachsen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtags zu Gast.

Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung stand der Antrag der BSW-Fraktion „Gewalt in der Pflege wirksam verhindern – Monitoring stärken, Pflegende schützen, ältere Menschen besser absichern“.

Für den bpa war dabei entscheidend, die Perspektive von über 950 Mitgliedseinrichtungen aus der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege sowie der Eingliederungshilfe einzubringen.

Denn klar ist: Gewaltschutz ist für den bpa kein „Nein-Thema“. Die Einrichtungen brauchen wirksame Konzepte, klare Ansprechpartner und funktionierende Unterstützungssysteme. Gleichzeitig darf Gewaltschutz nicht dazu führen, dass immer neue Kontroll-, Dokumentations- und Verwaltungsstrukturen entstehen.

Die fünf Forderungen des Antrags zeigen aus Sicht des bpa vor allem eines:

🔹 Keine neuen Doppelstrukturen: In Sachsen gibt es mit der Fachstelle gegen Gewalt in Einrichtungen (KogGE), der Heimaufsicht und weiteren bestehenden Strukturen bereits Anlaufstellen und Kontrollmechanismen. Auch das Hinweisgeberschutzgesetz sieht Meldestellen vor.

🔹 Kooperation statt Kontrollverdichtung: Mehr Prüfer bedeuten nicht automatisch mehr Qualität. Entscheidend sind sinnvolle Synergien zwischen Heimaufsicht, Medizinischem Dienst und anderen Prüfstellen. Die Einrichtungen brauchen mehr Zeit für die Menschen – nicht noch mehr Zeit für Prüfungen. Aus diesem Grund haben wir gegenüber den Ausschussmitgliedern auch den „bayerischen Weg“ der dortigen Heimaufsichten ins Spiel gebracht. 

🔹 Bestehende Unterstützungsangebote stärken: Pflegekurse, Pflegeberatung, Alltagsunterstützung, Nachbarschaftshelfer und weitere Angebote existieren bereits. Statt parallele Landesstrukturen aufzubauen, sollten diese gezielt weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang nutzte der bpa die Gelegenheit, die Landespolitiker zu sensibilisieren, dass die Pflegeberatung sowie die Kurzzeitpflege als wichtige Puzzlesteine der Angehörigenentlastung mit dem PNOG-Entwurf in der bisherigen Form auf der Kippe stehen.

🔹 Keine neuen Schulungspflichten, wo das Recht bereits greift: Das Sächsische Wohnteilhabegesetz verpflichtet die Träger bereits zu Gewaltschutzkonzepten und jährlichen nachweisbaren Schulungen. Die Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen ist dabei ausdrücklicher Bestandteil.

🔹 Die Entwicklungen des Jahres 2026 zunächst wirken lassen: Mit den bundeseinheitlichen Empfehlungen des Qualitätsausschusses Pflege zum Gewaltschutz und den neuen ambulanten Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes sind in diesem Jahr wichtige Schritte erfolgt. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis an.

Unser Credo bleibt deshalb klar: Wirksamer Gewaltschutz braucht Verantwortung, Aufmerksamkeit und eine gute Vertrauenskultur – aber keinen „Kontrollwahnsinn“.

Jede zusätzliche Dokumentations- und Bürokratiepflicht bindet Zeit, die in der direkten Pflege und Betreuung fehlt. Wer Pflegekräfte schützen will, muss deshalb auch dafür sorgen, dass sie ausreichend Zeit für ihre eigentliche Arbeit haben.

Gewaltschutz gelingt nicht durch immer mehr Kontrolle. Er gelingt durch gute Rahmenbedingungen, qualifizierte Mitarbeitende, funktionierende Strukturen und eine Kultur, in der Probleme offen angesprochen und gemeinsam gelöst werden.