Zu Jahresbeginn vereinbarten das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und die bpa-Landesgruppe, dass sich das SMS und der bpa künftig regelmäßig im Rahmen eines Jour fixe über aktuelle pflegefachliche sowie ordnungsrechtliche Fragestellungen austauschen wollen. Ein erster Austausch fand Ende April statt. Im Mittelpunkt standen die Auslegungshinweise zum im Jahr 2024 in Kraft getretenen Sächsischen Landesheimgesetz sowie zur darauf aufbauenden Verordnung. Anhand exemplarischer Regelungen konnten Praxisbeispiele aus Sicht der Pflegeeinrichtungen erläutert und missverständliche Ausführungen in den Auslegungshinweisen geklärt werden.
Eine vertiefende Befassung mit diesen Punkten sowie zusätzliche Anmerkungen des bpa wurden vereinbart. Der bpa begrüßt die offene Gesprächsatmosphäre und bewertet den weiteren Austausch als wichtigen Beitrag für eine praxisnahe Umsetzung.
