
Zentral koordiniert, regional durchgeführt, preislich unschlagbar:
18. November 2026, 10:00 bis 19. November 2026, 13:00 Uhr
Online-Seminar: Verordnungsmanagement Häusliche Krankenpflege
Veranstaltungsnummer: V162602444
17 freie Plätze
Veranstaltungsort
Videopräsenz-Seminar, angeboten von der bpa-Landesgeschäftsstelle Hessen
Bei Rückfragen: 0611 3410790
Wiesbaden
Teilnahmegebühr
106,00 € bpa Mitglieder
159,00 € Nichtmitglieder
Dozent
Frau Sabine Söngen, bpa Landesbeauftragte
Zielgruppen
Inhaber und Leitungen von ambulanten Pflegediensten.
Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive des bpa auf Bundesebene erhalten alle bpa Mitglieder auf Teilnahmegebühren für Halbtages- und Tagesseminare sowie auf Pflegeberaterkurse, die bis zum 31.12.2027 stattfinden, einen Nachlass in Höhe von 20% bei Teilnahme.
Teilnahmegebühr nach Abzug des Rabattes:
bpa-Mitglieder: 84,80 €
Nicht-Mitglieder: 159,00 €
Ziele
Sehr häufig sind die Verordnungen für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege auf dem dafür vorgesehenen Muster 12 vom Arzt nicht richtig bzw. nicht vollständig ausgefüllt. Das führt bei der Genehmigung durch die Krankenkassen zu teils erheblichen Problemen, verursacht Aufwand und geht im Zweifel zu Lasten des Pflegedienstes. Zudem ist das Verhalten der Krankenkassen im Genehmigungsverfahren nicht immer rechtskonform. Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, mit u.g. Fragestellungen besser umgehen und somit Zeit und Geld sparen zu können.
Inhalt
Fragestellungen, auf die das Seminar Antworten gibt sind:
• Was kann getan werden, wenn die Verordnungen auf dem Muster 12 zwar vollständig und korrekt ausgefüllt ist, die Krankenkassen aber eine Genehmigung aus anderen Gründen verweigern?
• Was kann und muss der Pflegedienst tun, damit er trotz der Ablehnung eine Vergütung von der Krankenkasse erhält?
• Was kann der Patient tun, wenn er mit der Entscheidung der Krankenkasse nicht einverstanden ist?
• Was kann der Pflegedienst tun, wenn es zwar eine Genehmigung gibt, aber die vereinbarte Vergütung trotzdem nicht gezahlt wird?
Wirtschaftlichkeit der ambulanten Leistungserbringung
Wenn Sie Leistungen für AOK-Versicherte erbringen und abrechnen, kennen Sie sicher die Diskussion um die Wirtschaftlichkeit der Einsatzplanung. Konkret: darf der Pflegedienst, zwei Anfahrten in Rechnung stellen, wenn auch tatsächlich zwei Anfahrten gemacht wurden, oder müssen die Leistungen in einen Einsatz zusammengelegt werden. Hier geht es um die Frage, ob die Wirtschaftlichkeit der Kasse oder die des Pflegedienstes höher zu bewerten ist.
Eine andere Frage in diesem Zusammenhang dreht sich um das Wunschrecht der Versicherten. Diese haben gewohnte Tagesabläufe, die der Pflegedienst bei seiner Tourenplanung berücksichtigen muss und deshalb beispielsweise die Medikamentengabe für 6:30 Uhr einplant und den Kunden erst um 9:00 Uhr, nachdem dieser sein Frühstück eingenommen hat, grundpflegerisch versorgt. Auch hier kürzen einige Kassen die Hausbesuchspauschalen mit dem Argument, dass sie dem Wunschrecht des Versicherten nicht entsprechen müssen.
Voraussetzungen
• Digitales Endgerät (Desktop-Rechner, Laptop oder Tablet)
• Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite
• Headset oder alternativ Endgerät mit Ton- und Mikrofonfunktionalität
• Webcam
• Aktueller Chrome oder Firefox Browser
Termindetails
Teil 1 18.11.2026 und
Teil 2 19.11.2026
Uhrzeit:
jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr
Preisdetails
Teilnahmegebühr nach Abzug des Rabattes:
bpa-Mitglieder: 84,80 €
Nicht-Mitglieder: 159,00 €
Anzahl Tage: 2
Nehmen Sie verbindlich an diesem Seminar teil.