Ein Interview mit Oliver Hildenbrand, dem neuen Gesundheitsminister in Baden-Württemberg, bpa.Magazin 02/2026:
Herr Minister Hildenbrand, was muss sich Ihrer Meinung nach ändern, um die pflegerische Versorgung sicherstellen zu können?
Pflege ist eine der großen sozialen Fragen unserer Zeit. Eine grundlegende Reform ist wirklich überfällig:
Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen. Dafür müssen wir vor allem die häusliche und ambulante Pflege stärken.
Leistungen der Pflegeversicherung sollten einfacher, flexibler und überall zugänglich sein. Gleichzeitig brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsbereichen und mehr Tempo bei der Digitalisierung.
Mit unserem Förderprogramm „OrtsNahePflege BW“ treiben wir genau das im Land voran: bessere Vernetzung bestehender Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort, neue sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, stärkere Attraktivität für Fachkräfte und smarte digitale Lösungen für den Alltag.
Klar ist: Gute Pflege geht nur gemeinsam. Im Schulterschluss mit Land, Kommunen, Kranken- und Pflegekassen, Anbietern und der Zivilgesellschaft.
Was tun Sie, um internationale Pflegekräfte zu gewinnen, zu halten und zu integrieren? Wie sieht Ihre Fachkräftestrategie für die Langzeitpflege aus?
Internationale Fachkräfte sind ein wichtiger Teil unserer Strategie. Mit „FachkräfteLÄND“ und der Landesagentur für Fachkräftezuwanderung (LZF) haben wir Verfahren beschleunigt und bündeln Kompetenzen, gerade für die Gesundheitsberufe. Diesen Weg bauen wir weiter aus: Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die neue Landesagentur zu stärken und ihre Aufgaben zu erweitern.
Gleichzeitig setzen wir auf bilaterale Kooperationen und faire Partnerschaften, etwa mit dem indischen Bundesstaat Maharashtra, mit dem wir Ende letzten Jahres eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet haben. Kernelemente sind Sprachförderung, schnellere Anerkennung von Abschlüssen sowie klare Standards.
Entscheidend ist aber auch, dass Menschen bei uns bleiben wollen. Wir haben uns daher in der Koalition darauf verständigt, die Integration zugewanderter Fachkräfte zu stärken – im Beruf und im Alltag. In der verabredeten Novelle des Partizipations- und Integrationsgesetzes werden wir die zugewanderten Fach- und Arbeitskräfte ausdrücklich berücksichtigen. Gute Arbeitsbedingungen, bezahlbarer Wohnraum, verlässliche Kinderbetreuung und gute Bildung gehören als wichtige Standortfaktoren zusammen. Das ist eine gemeinsame Querschnittsaufgabe aller Ressorts der Landesregierung.
Die Digitalisierung kann Pflegende entlasten. Welche Schwerpunkte setzen Sie, um die Chancen von Digitalisierung in der Pflege zu nutzen?
Digitalisierung kann die Pflege spürbar entlasten. Ein Beispiel dafür sind Televisiten in Pflegeeinrichtungen: Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte können sich schnell abstimmen, ohne vor Ort sein zu müssen. Das spart Wege, erhöht die Sicherheit und verbessert die Versorgung. Deshalb fördert mein Haus aktuell sechs Projekte und bereitet den Schritt in die Regelversorgung vor.
Zugleich unterstützen wir Einrichtungen der ambulanten und stationären Langzeitpflege bei allen Fragen rund um die Digitalisierung ganz praktisch, etwa über das „Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung Baden-Württemberg“ und dessen Transfermobil. Künftig wollen wir hier auch Pflegebedürftige und deren Angehörige stärker in den Blick nehmen.
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die häusliche Pflege stärken?
Die häusliche Pflege ist das Rückgrat unserer Versorgung. Deshalb entlasten wir pflegende Angehörige gezielt. Wir bauen Unterstützungsangebote im Alltag unbürokratisch und wohnortnah aus. Mit der Unterstützungsangebote-Verordnung haben wir bürokratische Hürden gesenkt und neue Möglichkeiten geschaffen, etwa durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Zusätzlich investieren wir gezielt in die pflegerische Infrastruktur vor Ort und unterstützen den Auf- und Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen.
Welche Maßnahmen planen Sie für die stationäre Pflege und für die Eingliederungshilfe? Grüne und CDU haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, einen Bestandsschutz für Einrichtungen der stationären Pflege und der Eingliederungshilfe vorzusehen, die vor dem 01.09.09 in Betrieb gegangen sind. Bisher schreitet der Platzabbau infolge der Umsetzung der Landesheimbauverordnung bzw. der TPQG-Ausführungsverordnung aber weiter voran.
Wie und wie schnell wird Ihr Ministerium als zuständiger Verordnungsgeber die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen?
Wir prüfen derzeit, wie wir den im Koalitionsvertrag vereinbarten Bestandsschutz rechtssicher umsetzen können. Das ist komplex und muss auch für Einrichtungen fair und nachvollziehbar sein, die sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht und umgebaut haben. Bis zur Klärung haben wir die Beratungs- und Prüfbehörden gebeten, auslaufende Übergangsfristen oder befristete Befreiungen bis zum 31.12.2027 zu verlängern.
Wichtig ist:
Ein genereller Platzabbau ist trotz der 2009 eingeführten Einzelzimmervorgabe in der Pflegestatistik nicht zu sehen. In den letzten Jahren gab es sogar eine leichte Zunahme bei den Pflegeplätzen. Häufig fehlt es eher an Personal als an Räumen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, dass Sie bei Neubauten mit Blick auf die Ausgestaltung und die Regelungen zum persönlichen Wohnraum (Einzelzimmer, Doppelzimmer, Verfügungszimmer) die Erfahrungen in anderen Ländern berücksichtigen möchten. Was genau ist geplant?
Wir beobachten die Erfahrungen anderer Bundesländer genau und beziehen sie in unsere Überlegungen und Entscheidungen ein. Ziel bleibt eine gute Balance zwischen Qualität, Selbstbestimmung und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit.
Wie wollen Sie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranbringen?
Inklusion ist Grundprinzip einer modernen Gesellschaft. Sie kann nur dann als Querschnittsaufgabe gelingen, wenn sie konsequent in allen Bereichen mit gedacht und eingefordert wird. Die aktuelle Debatte ist stark von Fragen zur Finanzierung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen geprägt. Das Land hat die Kommunen hier bereits mit einer knappen Milliarde Euro entlastet. Daneben geht es meiner Meinung nach aber vor allem um die Qualität der Unterstützung: Was brauchen Menschen mit Behinderungen konkret, und wie kommt diese Hilfe im Land auch wirklich an? Ein viel diskutiertes Beispiel ist die Schulbegleitung. Hier haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Qualität zu stärken – unter anderem durch mehr pädagogische Assistentinnen und Assistenten an den Schulen, insbesondere im Bereich der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Gleichzeitig treiben wir die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes voran. Das kann aber nur gemeinsam mit Kommunen und Leistungserbringern gelingen. Wir stehen in Baden-Württemberg nämlich vor der besonderen Situation, dass wir 44 Träger der Eingliederungshilfe haben, die diese Aufgabe jeweils als weisungsfreie Pflichtaufgabe ausführen. Ich kann feststellen: Wir sind hier auf einem guten Weg. Jetzt geht es darum, die letzten Schritte geeint zu gehen.
Generalistisch ausgebildete Pflegekräfte wandern zunehmend in die Krankenhäuser ab und fehlen in der Langzeitpflege. Aus diesem Grund setzt sich der bpa für die Wiederbelebung der eigenständigen Altenpflegeausbildung ein. Wie stehen Sie zur Diskussion um eine eigenständige Altenpflegeausbildung?
Die generalistische Pflegeausbildung vermittelt breite Kompetenzen, die in verschiedenen Pflegebereichen anwendbar sind und die angesichts einer Gesellschaft mit immer mehr Hochaltrigen und multimorbid Erkrankten auch fachlich geboten ist. Eine Rückkehr zu getrennten Ausbildungen würde dem Grundgedanken der Generalistik zuwiderlaufen und zusätzliche Ressourcen binden, ohne den Fachkräftemangel wirklich zu beheben.
Im Übrigen halte ich es für fraglich, ob die Abwanderung von der Langzeitpflege in die Krankenhäuser auf die Generalistik zurückzuführen ist. Ein im Auftrag meines Ministeriums durchgeführtes Pflegepersonal-Monitoring aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass bei den Pflegenden eine Tendenz zur „Sektorentreue“ festgestellt werden konnte, wobei die bei den ambulanten Diensten am deutlichsten ausgeprägt ist.
Bereits jetzt schulden die Sozialämter der Kommunen den Pflegeeinrichtungen bundesweit mehr als eine halbe Milliarde Euro, weil sie der Bearbeitung der Anträge zur „Hilfe zur Pflege“ nicht hinterherkommen. Was können Sie unternehmen, um diese existenzbedrohenden Rückstände zu beseitigen?
Die „Hilfe zur Pflege“ ist in Baden-Württemberg eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Die Einflussmöglichkeiten des Landes sind daher darauf beschränkt, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen. Die „Hilfe zur Pflege“ setzt als steuerfinanzierte Leistung der Sozialhilfe erst dann ein, wenn der pflegerische Bedarf nicht durch den Einsatz von Einkommen und Vermögen selbst gedeckt werden kann. Die Verfahren sind oft aufwändig, etwa wegen der umfangreichen Vermögensprüfung und fehlender Unterlagen.
Wir stehen dazu im Austausch mit dem Landkreis- und Städtetag. Beide kommunalen Landesverbände haben sich bereit erklärt, im Einzelfall zwischen Pflegeheim und Land- bzw. Stadtkreis zu vermitteln und so zu pragmatischen Lösungen beizutragen.
Wie stehen Sie zur Idee einer aktiveren kommunalen Planungstätigkeit und kommunalen Steuerung in der Pflege? Sind die Städte und Gemeinden finanziell und personell dazu in der Lage? Welche Aufgaben in der Langzeitpflege sollen Ihrer Ansicht nach von den Städten und Kommunen geleistet werden?
Gute Pflege braucht gute Planung vor Ort. Die Stadt- und Landkreise kennen die konkreten Bedarfe, verfügen über breite Erfahrungen in der Sozialplanung und haben entsprechende Strukturen und Kompetenzen aufgebaut. Sie können regionale Entwicklungen frühzeitig erfassen und bringen unterschiedliche Akteure zusammen.
Damit kommunale Pflegeplanung wirksam, vorausschauend und bedarfsgerecht erfolgen kann, braucht es belastbare Datengrundlagen und geeignete Steuerungsinstrumente. Deshalb stärken wir die Datenbasis und Instrumente, etwa mit der Arbeitsgruppe „Sozialplanung in der Langzeitpflege“, in der die Kommunen aktiv mitwirken. Ein Ergebnis ist das Forschungsprojekt „Monitoring Kommunale Pflegeplanung Baden-Württemberg – Analysen zur Pflegeinfrastruktur“, dessen Ergebnisse im Herbst 2026 vorliegen sollen.
Von einer fundierten kommunalen Pflegestrukturplanung profitieren auch die Anbieter, weil sie auf verlässliche Informationen über regionale Bedarfe und Entwicklungen angewiesen sind. Die beste Bedarfsermittlung und Gesamtplanung beispielsweise in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nützen natürlich nichts, wenn man hinterher keinen Anbieter findet, der diese Leistung auch erbringt.
Welche Rolle spielen aus Ihrer Sicht die privaten Anbieter bei der Sicherstellung der pflegerischen Infrastruktur?
Private Anbieter sind ein wichtiger Pfeiler der Versorgung – gerade in der Fläche. Sie bringen sich in wichtigen Gremien ein und gestalten die Pflege aktiv mit. Auch bei neuen Versorgungsformen setzen wir auf Ihr Engagement. So eröffnet der derzeit diskutierte Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) neue Perspektiven für die Kurzzeitpflege und zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten für private Träger. So soll die Kurzzeitpflege laut Entwurf künftig Teil einer neuen „pflegerischen Überbrückungsversorgung“ werden. Sie soll nicht nur geplante Auszeiten ermöglichen, sondern auch pflegerische Akutsituationen und Notfälle auffangen. Wenn der Bund die Reform verabschiedet und die entsprechenden Rahmenbedingungen schafft, hoffen wir natürlich auch auf entsprechende Initiativen privater Anbieter in Baden-Württemberg, um diese Angebote flächendeckend umzusetzen.
Eine Replik des baden-württembergischen bpa-Landesvorsitzenden auf das Interview mit dem Minister.


