Mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag, für stationäre Einrichtungen, die vor dem 01.09.2009 in Betrieb gegangen sind, einen Bestandsschutz hinsichtlich der Umsetzung von baulichen Anforderungen vorzusehen, hat die neue Landesregierung klare Erwartungen geweckt. Diese Erwartungen sind nicht abstrakt. Sie betreffen konkrete Einrichtungen, konkrete Pflegeplätze, konkrete Mitarbeitende und konkrete Menschen, die auf Versorgung angewiesen sind.
Die nun in Aussicht gestellte Verlängerung auslaufender Übergangsfristen oder befristeter Befreiungen bis Ende 2027 mag kurzfristig etwas Druck aus dem Kessel nehmen. Gelöst wird dadurch jedoch nichts. Die Probleme werden lediglich vertagt.
Pflegeeinrichtungen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit. Wer Pflegeplätze erhalten will, muss den Trägern eine verlässliche Perspektive geben. Kann ein Standort dauerhaft weiterbetrieben werden? Soll weiterhin investiert werden? Lohnt sich eine Sanierung? Können Mitarbeitende und Angehörige darauf vertrauen, dass die Einrichtung auch künftig Teil der regionalen Versorgungsstruktur bleibt?
Auf all diese Fragen gibt eine befristete Verwaltungslösung keine Antwort.
Bereits heute besteht ein erheblicher Mangel an stationären Pflegeplätzen, der sich angesichts der demografischen Entwicklung weiter verschärfen wird. Der Verweis darauf, ein genereller Platzabbau sei statistisch nicht erkennbar, greift deshalb zu kurz. Versorgung entscheidet sich nicht in landesweiten Durchschnittswerten, sondern vor Ort – in Gemeinden, Stadtteilen und im ländlichen Raum. Wenn dort bewährte Einrichtungen Plätze abbauen müssen oder unter einem Ausnahmevorbehalt stehen, nützt es den betroffenen Familien wenig, wenn an anderer Stelle rechnerisch Kapazitäten vorhanden sind.

Jan Stefan Griese, Stellv. Vorsitzender der bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg
Ebenso wenig überzeugt das Argument, häufig fehle eher Personal als Raum. Räume, Personal und wirtschaftliche Tragfähigkeit sind keine voneinander unabhängigen Faktoren. Wer Einrichtungen durch regulatorische Unsicherheit belastet, erschwert Investitionen. Wer Investitionen erschwert, gefährdet Arbeitsplätze. Und wer Arbeitsplätze gefährdet, schwächt die Versorgung. Die Folgen treffen am Ende diejenigen, die auf eine verlässliche Pflege angewiesen sind.
Ein Bestandsschutz wäre auch nicht unfair gegenüber den Einrichtungen, die die baulichen Anforderungen bereits vollständig umgesetzt haben. Viele dieser Träger verfügten über die wirtschaftlichen, strukturellen oder baulichen Voraussetzungen, die notwendigen Maßnahmen zeitnah zu realisieren. Andere Bestandseinrichtungen haben sich den Anforderungen jedoch nicht verweigert. Sie haben aus nachvollziehbaren Gründen längere Umsetzungsfristen erhalten – nach intensiven Abstimmungen mit den Heimaufsichtsbehörden und auf der Grundlage rechtsverbindlicher Entscheidungen.
Der bpa erwartet deshalb mehr als ein weiteres Moratorium in Verwaltungsdeutsch. Wir erwarten die Umsetzung dessen, was politisch zugesagt wurde: einen echten, rechtssicheren und praxistauglichen Bestandsschutz für Einrichtungen, die seit vielen Jahren zuverlässig Pflege leisten und die Versorgung vor Ort sichern.
Jetzt ist der Zeitpunkt, diese Zusage mit Leben zu füllen. Nicht irgendwann. Nicht erst kurz vor Ablauf der nächsten Frist. Und nicht erneut durch Einzelfallentscheidungen, die Träger von Bescheid zu Bescheid hangeln lassen. Erforderlich ist eine klare gesetzliche Regelung mit einer verbindlichen und dauerhaften Perspektive.
Wer die stationäre Pflege als unverzichtbaren Pfeiler der Versorgung bezeichnet, muss ihr auch ein tragfähiges Fundament geben. Ein Pfeiler trägt nicht, weil man ihn duldet. Er trägt, weil er auf einem stabilen Fundament steht. Baden-Württemberg braucht deshalb keinen weiteren Aufschub, sondern eine zeitnahe Entscheidung. Die Pflege braucht Verlässlichkeit – bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, bei der Refinanzierung und bei der Verantwortung der öffentlichen Hand.
Unser Maßstab ist eindeutig: Bestandsschutz muss Bestand haben. Alles andere ist keine Lösung, sondern nur eine weitere Duldung auf Zeit. Und auf Zeit lässt sich keine Pflegeinfrastruktur sichern.
