Änderungsbedarf beim Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Das zentrale Thema ist die wirtschaftliche Absicherung der professionellen Pflegeangebote in Deutschland, die hierzulande erstmalig seit der Einführung der Pflegeversicherung zurückgehen. Die Regelungen im Gesetzentwurf reichen einerseits nicht aus. Alle Verbände der Leistungserbringer haben dazu gemeinsame Vorschläge vorgelegt, die umgesetzt werden müssen. Weil Pflegeeinrichtungen monatelang auf Pflegesatzvereinbarungen oder Zahlungen von Kostenträgern warten müssen, brechen Angebote weg. Pflegebedürftige und ihre Familien sind die Leidtragenden. Andererseits gab es durch den Kabinettsbeschluss eine Verschlimmbesserung beim externen Vergleich, die unbedingt korrigiert werden muss.
- Die geplante kommunale Pflegestrukturplanung ist ein gefährliches Einfallstor für eine Bedarfssteuerung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene ( bpa-Position Pflegestrukturplanung). Sie stellt ein Investitionshemmnis dar und erschwert den Aufbau dringend benötigter pflegerischer Versorgungskapazitäten. Stattdessen sollten die Kommunen endlich ihre Verantwortung für die Altenhilfe gem. § 71 SGB XII wahrnehmen und Maßnahmen ergreifen, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern.
- Die geplanten „gemeinschaftlichen Wohnformen“ (dritter Sektor in der Pflege mit neuen leistungsrechtlichen- und vertraglichen Anforderungen) bergen existenzielle Gefahren für bestehende Wohngemeinschaftsangebote ( bpa-Position zu gemeinschaftlichen Wohnformen). Bei prognostizierten 14.000 Euro Einsparung pro Pflegebedürftigen im Jahr für die Pflegeversicherung gegenüber der WG-Versorgung ist absehbar, dass die Kostenträger darauf drängen werden, möglichst viele Menschen so zu versorgen. Das gefährdet die bestehenden WG-Strukturen. Sinnvoller sind eine Erhöhung des Zuschlags für ambulant betreute Wohngruppen und eine weitergehende Flexibilisierung der Leistungserbringung in den bestehenden Strukturen. Die gemeinschaftlichen Wohnformen stoßen auch bei Kassenverbänden, Wohlfahrt und Patientenschützern auf breite Ablehnung.
- Durch das Gesetz droht ein neuer finanzpolitischer Verschiebebahnhof zu Lasten der Pflegeversicherung. Die ärztlichen Leistungen, die durch Pflegefachpersonen zukünftig erbracht werden können, sollen der Pflegeversicherung zugeordnet werden (§ 28 SGB XI). Damit droht ein Verschiebebahnhof von Krankenkassenleistungen hin zur Pflegeversicherung und letztlich eine finanzielle Zusatzbelastung der Pflegebedürftigen.
- Impulse zur Personalsicherung fehlen. Es gibt keine Kompetenzvermutung für viele tausend internationale Pflegekräfte, die heute als Hilfskräfte arbeiten – stattdessen sollen Ärzte zukünftig mit angestellten Pflegefachkräften entlastet werden, als Beitrag zur Bekämpfung des Ärztemangels (§ 73d SGB V).
- Es fehlen Regelungen für einen Digitalisierungsschub mit einer dauerhaften Finanzierung ebenso wie spürbar wirksame Bürokratieentlastungsmaßnahmen.
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