
Vielen Dank für Ihr Interesse! Hier erfahren Sie, was der bpa für Ihren Pflegedienst leisten kann
Wir vertreten bundesweit mehr als 14.000 aktive Mitgliedseinrichtungen, darunter mehr als 1.400 alleine in Hessen, somit sind wir der mit Abstand mitgliederstärkste private Verband und erster Ansprechpartner auf Landesebene für alle Kostenträger, Ministerien und Behörden.
Die unmittelbaren und persönlichen Vorteile einer Mitgliedschaft im bpa beinhalten:
- Hohe telefonische Erreichbarkeit und persönliche Unterstützung: Über die Geschäftsstellen erreichen unsere Mitglieder immer einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um ihren Pflegedienst.
- Verhandlung von Vergütungsvereinbarungen und Rahmenverträgen im SGB V und XI: Der bpa verhandelt jährlich neue Vergütungsvereinbarungen auf Basis seines Rahmenvertrages nach § 132a SGB V sowie pauschale Entgeltanpassungen im SGB XI sowohl für sogenannte Durchschnittsanwender als auch für Tarif- bzw. ARV-Anlehner.
- Regelmäßige Hintergrundinformationen und Arbeitshilfen: Durch das “bpa.Magazin”und “DER PFLEGEDIENST” erhalten unsere Mitglieder regelmäßige und speziell für Pflegedienste aufbereitete Hintergrundinformationen, mit entsprechenden Arbeitshilfen und Muster-Schreiben. Aktuelle Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen erhalten unsere Mitglieder darüber hinaus über unsere Landesrundschreiben “bpa.regional”.
- “Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen”: Der bpa hat ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte aufgebaut. Außerdem führt der bpa auch Musterklagen von grundsätzlicher Bedeutung.
- Interessenvertretung gegenüber Kassen und Behörden: Der bpa ist mit Sitz und Stimme in allen wichtigen Gremien in Hessen, wie den Schiedsstellen SGB XI und SGB II, dem Landespflegeausschuss und der AG ambulant vertreten.
- Fortbildung: Der bpa veranstaltet auf Bundes- und Landesebene zahlreiche im Halbjahresrythmus geplante Fortbildungsveranstaltungen zu günstigen Konditionen für Mitglieder. Zu aktuellen Entwicklungen führt der bpa auch kurzfristig Info-Veranstaltungen durch.
- bpa.servicegesellschaft: Die Mitglieder des bpa profitieren von günstigen Rahmenverträgen für Fahrzeuge, Mobiltelefone, Versicherungen etc. Die bpa.servicegesellschaft berät und unterstützt unsere Mitglieder zudem individuell und günstig bei Einzelverhandlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, An- und Verkauf von Pflegeeinrichtungen. Zur bpa.servicegesellschaft
- Politische Öffentlichkeitsarbeit: Der bpa erhebt seine Stimme in der öffentlichen Debatte immer dann, wenn private Pflegeeinrichtungen ungerechtfertigt diffamiert oder gegenüber anderen Trägern benachteiligt werden.
- Qualitätsoffensive: Mit dem einzigartigen“bpa-Qualitätshandbuch”erhalten alle Mitglieder Verfahrenshinweise und Muster-Dokumente zu allen relevanten Themen der ambulanten Pflege. Diese Muster-Dokumente können den individuellen Gegebenheiten des Pflegedienstes angepasst werden. Zusätzlich enthält das Qualitätshandbuch Erläuterungen und Checklisten, z.B. zur Nutzung bei Einstellung neuer Mitarbeitender oder zum Nachweis der Qualifikation von Betreuungskräften.
- Das Pflegeberater-Handbuch des bpa: Der bpa hat mit mehreren Pflegekassen Rahmenverträge zur Pflegeberatung nach § 45 SGB XI abgeschlossen und ermöglicht seinen Mitgliedseinrichtungen damit, dieses zusätzliche Leistungsangebot anzubieten und abzurechnen. Das kostenfreie Pflegeberater-Handbuch unterstützt den einfachen Einstieg mit praxisnahen Informationen, Checklisten und Übersichten.'
- Forum für regelmäßigen Austausch sowie professionelle Unterstützung: Über unsere Fortbildungen, Qualitätszirkel und insbesondere die Onlinesprechstunden stellen wir einen regelmäßigen Austausch der Pflegedienste zum gegenseitigen Nutzen auf hohem Niveau sicher.











